Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Elevate Talent durchgeführten Executive-Search-Aufträge.
1. Zahlungsbedingungen; Steuern.
(a) Alle vom Kunden gemäß dieser Vereinbarung zu zahlenden Beträge sind ohne Aufrechnung oder Gegenforderung sowie ohne jeglichen Abzug oder Einbehalt an Elevate zu zahlen. Die Annahme einer Teilzahlung oder einer Zahlung, die unter dem zu einem bestimmten Zeitpunkt fälligen Gesamtbetrag liegt, durch Elevate stellt keinen Verzicht auf das Recht von Elevate auf die ausstehenden Beträge dar.
(b) Sollte der Kunde die fristgerechte Zahlung von Suchgebühren, Aufwendungen oder sonstigen Beträgen, die Elevate gemäß dieser Vereinbarung zustehen, versäumen, kann Elevate nach eigenem Ermessen eine oder alle der folgenden Maßnahmen ergreifen: (i) die Suche unterbrechen und die Erbringung aller Dienstleistungen aussetzen, bis der Kunde alle gemäß dieser Vereinbarung in Rechnung gestellten und an Elevate fälligen Beträge vollständig beglichen hat, oder (ii) nach Zustellung einer schriftlichen Inverzugsetzung an den Kunden undes versäumt, diesen Verstoß innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Erhalt der genannten Mitteilung zu beheben, diese Vereinbarung ohne jegliche Haftung oder weitere Verpflichtung gegenüber dem Kunden zu kündigen und die Zahlung aller in Rechnung gestellten, aber noch nicht beglichenen Suchgebühren sowie die Erstattung aller entstandenen oder fest zugesagten Kosten ohne Rückgriffsmöglichkeit zur Stornierung vorzufordern, sodass alle in Rechnung gestellten, aber noch nicht beglichenen Suchgebühren und alle entstandenen oder fest zugesagten Kosten ohne Rückgriffsmöglichkeit zur Stornierung im Zusammenhang mit dieser Kündigung als sofort fällig und zahlbar gelten.
(c) Elevate behält sich das Recht vor, für verspätete Zahlungen ab dem Fälligkeitsdatum bis zur Begleichung des ausstehenden Betrags durch den Kunden Zinsen zu berechnen, unabhängig davon, ob dies vor oder nach einem Urteil geschieht; diese Zinsen werden täglich berechnet und betragen 4 % p. a. über dem jeweils geltenden Leitzins der Bank of England, jedoch 4 % p. a. für jeden Zeitraum, in dem der Leitzins unter 0 % liegt (oder, falls dieser niedriger ist, den gesetzlich zulässigen Höchstsatz).
(d) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der Suchgebühren und aller vor der Kündigung dieser Vereinbarung gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung entstandenen Kosten bleibt auch nach der Kündigung oder dem Ablauf dieser Vereinbarung aus welchem Grund auch immer bestehen.
(e) Die Suchgebühren verstehen sich ohne Umsatz-, Nutzungs- und Verbrauchssteuern, Mehrwertsteuern (MwSt.) sowie sonstige ähnliche Steuern, Abgaben und Gebühren jeglicher Art, die von einer staatlichen Stelle erhoben werden und auf die Dienstleistungen anwendbar sind, sowie ohne die vom Kunden dafür zu zahlenden Beträge (zusammenfassend„Steuern“); der Kunde ist für diese Steuern verantwortlich und hat sie zu entrichten. Alle Steuern, die derzeit erhoben werden oder in Zukunft erhoben werden könnten und die auf die Dienstleistungen anwendbar sind, gehen zu Lasten des Kunden, und der Kunde verpflichtet sich, diese Steuern zu zahlen. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass (i) er sich nicht auf Ratschläge von Elevate hinsichtlich der Notwendigkeit von Quellensteuerabzügen oder der Steuerpflicht der Dienstleistungen, der Zahlung der Suchgebühren, der Aufwendungen oder sonstiger vom Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung zu leistender Zahlungen durch den Kunden verlassen hat, und (ii) Elevate keine Zusicherungen bezüglich Steuern oder der Steuerpflicht der Dienstleistungen, der Zahlung der Suchgebühren, der Aufwendungen oder sonstiger Zahlungen durch den Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung abgegeben hat. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden, Elevate in vollem Umfang zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von der Zahlung jeglicher Steuern sowie damit verbundener Zinsen und/oder Strafen, die Elevate zu irgendeinem Zeitpunkt von einer staatlichen Behörde infolge der Erbringung der Dienstleistungen gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung auferlegt werden; vorausgesetzt, dass sich diese Freistellung nicht auf Steuern erstreckt, die auf das Nettoeinkommen, das Vermögen, die Lohnsumme, das Eigentum und die Mitarbeiter von Elevate erhoben oder in Bezug darauf berechnet werden.
2. Änderungen am Schriftsatz.
(a) Elevate führt die Suche gemäß dem von den Parteien im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen durch Elevate festgelegten Auftrag durch. Sofern der Kunde den Auftrag nach Beginn der Suche durch Elevate gemäß der von Elevate entwickelten und vom Kunden genehmigten Strategie wesentlich ändern oder modifizieren möchte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Änderung der Berufsbezeichnung, der Ebene, der Jahresvergütung, des Standorts, der Berichtslinie und/oder der Stellenbeschreibung für die Position, muss der Kunde dies Elevate schriftlich mitteilen (eine E-Mail ist ausreichend). Elevate wird dem Kunden innerhalb einer angemessenen Frist (von höchstens zehn (10) Werktagen) nach Erhalt einer solchen Anfrage einen schriftlichen Kostenvoranschlag (eine E-Mail ist ausreichend) vorlegen, der Folgendes enthält: (i) die voraussichtlich erforderliche Zeit für die Umsetzung der Änderung des Briefings und der damit verbundenen Suchstrategie sowie die daraus resultierenden Auswirkungen auf einen zuvor vereinbarten Zeitrahmen für die Besetzung der Position mit einem Kandidaten, (ii) etwaige zusätzliche Suchgebühren, die im Zusammenhang mit dieser Änderung des Briefings und der damit verbundenen Suchstrategie an Elevate zu zahlen sind, und (iii) etwaige sonstige Auswirkungen, die die Änderung des Briefings und/oder der damit verbundenen Suchstrategie auf die Erbringung sonstiger Dienstleistungen (einschließlich Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer separaten Suche) und/oder auf die sonstigen Verpflichtungen von Elevate aus dieser Vereinbarung haben könnte (eine„Auswirkungsanalyse“). Unverzüglich nach Erhalt einer Folgenabschätzung durch den Kunden verhandeln die Parteien nach Treu und Glauben und vereinbaren schriftlich die Bedingungen für etwaige notwendige Abweichungen oder Änderungen der Bestimmungen dieser Vereinbarung (ein„Änderungsauftrag“). Elevate ist an keine angebliche Änderung des Briefs und/oder der damit verbundenen Suchstrategie gebunden, bis (x) die Parteien einen Änderungsauftrag unterzeichnet haben; und (y) der Kunde sich bereit erklärt hat, die in diesem Änderungsauftrag festgelegten zusätzlichen Suchgebühren zu zahlen.
(b) Änderungen oder Abweichungen von dieser Vereinbarung bedürfen einer schriftlichen Änderungsvereinbarung, die von einem bevollmächtigten Vertreter jeder Partei unterzeichnet werden muss. Sollten sich die Parteien nicht auf Änderungen des Auftrags und/oder dieser Vereinbarung einigen können, die Elevate für die weitere Erbringung der Dienstleistungen für erforderlich hält, ist Elevate berechtigt, diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu kündigen.
3. Suche nach Garantieleistungen und Ersatzteilen für Kandidaten.
(a) Für die Zwecke dieser Vereinbarung bezeichnet der Begriff (i)„Wichtiger Grund“grobe Fahrlässigkeit, vorsätzliches Fehlverhalten oder einen Verstoß gegen geltendes Recht seitens des Kandidaten im Zusammenhang mit seiner Beschäftigung in der Position und/oder die wesentliche Nichterfüllung der Anforderungen der Position (wie im Brief dargelegt) durch den Kandidaten, jeweils nach vernünftiger Feststellung durch den Kunden und gegenüber Elevate nachgewiesen; (ii)„triftiger Grund“das Eintreten eines oder mehrerer der folgenden Ereignisse, Umstände oder Vorkommnisse, die einem qualifizierten Ausscheiden des Kandidaten vorausgehen: (1) eine wesentliche Änderung der betreffenden Position, einschließlich der Hierarchiestufe, der Berichtslinie, des direkten Vorgesetzten, der Jahresvergütung, der Abteilung, des Standorts oder der Stellenbeschreibung, oder (2) eine wesentliche Änderung beim Kunden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine organisatorische und/oder abteilungsbezogene Umstrukturierung, Neuausrichtung oder einen Kontrollwechsel beim Kunden; und (iii)„Kontrollwechsel“bezeichnet das Eintreten eines der folgenden Ereignisse: (A) eine Übernahme des Kunden durch eine andere Person oder juristische Person mittels einer Transaktion oder einer Reihe damit verbundener Transaktionen (einschließlich, ohne Einschränkung, eines Aktienkaufs, einer Umstrukturierung, einer Fusion oder einer Konsolidierung) oder (B) einen Verkauf aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte des Kunden, sofern im Fall von Ziffer (A) die Inhaber der unmittelbar vor einer solchen Transaktion oder einer Reihe damit verbundener Transaktionen eingetragenen Anteile des Kunden unmittelbar nach einer solchen Transaktion oder einer Reihe damit verbundener Transaktionen weniger als fünfzig Prozent (50 %) der Stimmrechte an der übernehmenden oder erwerbenden Gesellschaft halten.
(b) Die Verpflichtung von Elevate zur Durchführung einer Nachfolgesuche hängt von der vollständigen und fristgerechten Zahlung aller Suchgebühren, Aufwendungen und sonstigen Beträge ab, die Elevate gemäß dieser Vereinbarung zustehen.
(c) Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung erkennt der Kunde Folgendes an und erklärt sich damit einverstanden: (i) Elevate übernimmt keinerlei Haftung für Handlungen oder Unterlassungen von Kandidaten, die von Elevate identifiziert oder anderweitig in die Suche einbezogen wurden, und lehnt hiermit ausdrücklich jegliche Haftung ab; (ii) Elevate gibt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen oder Gewährleistungen hinsichtlich der Eignung eines Kandidaten ab, der für die Position identifiziert oder letztendlich eingestellt wird, und kann und wird dessen Leistung nicht garantieren; und (iii) die Verpflichtung von Elevate, im Zusammenhang mit dem Ausscheiden eines qualifizierten Kandidaten eine Nachbesetzungssuche durchzuführen, stellt das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden im Falle einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines vermittelten Kandidaten durch den Kunden oder einer freiwilligen Kündigung durch den Kandidaten dar.
4. Kündigung; Aussetzung der Suche.
(a) Diese Vereinbarung und die Suche können wie folgt gekündigt werden:
i. Der Kunde kann die Suche und diese Vereinbarung jederzeit durch schriftliche Mitteilung an Elevate (eine E-Mail reicht aus) kündigen.
ii. Jede Partei kann die Suche und diese Vereinbarung kündigen, wenn die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung begeht und dieser wesentliche Verstoß nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung der nicht verstoßenden Partei, in der der Verstoß konkret benannt wird, behoben wurde (sofern dies möglich ist).
iii. Jede Partei kann die Suche und diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, falls diese andere Partei: (A) eine Abtretung zugunsten der Gläubiger vornimmt; (B) nicht in der Lage ist, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen; (C) freiwillig Insolvenzschutz beantragt; oder (D) Gegenstand eines unfreiwilligen Insolvenzverfahrens wird, das nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen eingestellt wird.
(b) Unbeschadet des Vorstehenden kann der Kunde einmalig während der Vertragslaufzeit und nach einer schriftlichen Mitteilung an Elevate (per E-Mail), die mindestens fünf (5) Werktage im Voraus zu erfolgen hat, die Suche für einen Zeitraum von bis zu sechzig (60) aufeinanderfolgenden Tagen auszusetzen (eine„Aussetzung“); während dieser Zeit stellt Elevate die Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung ein, und der Kunde ist verpflichtet, alle in Rechnung gestellten, aber noch nicht bezahlten Teile der Suchgebühr zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Aussetzung zu begleichen. Während der Dauer einer Aussetzung ist der Kunde nicht verpflichtet, Beträge im Zusammenhang mit der Suchgebühr zu zahlen, die ohne die Aussetzung in Rechnung gestellt worden wären und fällig geworden wären. Soweit der Kunde die Suche innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Beginn einer Aussetzung durch eine schriftliche Mitteilung an Elevate (E-Mail genügt) wieder aufnimmt: (i) werden alle Beträge in Bezug auf die Suchgebühr, die ohne den Beginn der Aussetzung in Rechnung gestellt worden und an Elevate fällig und zahlbar geworden wären, vorzeitig fällig, sodass sie als sofort fällig und zahlbar gelten; und (ii) nimmt Elevate die Suche und die Erbringung der Dienstleistungen erst wieder auf, nachdem der Kunde alle in der vorstehenden Ziffer (i) genannten Beträge sowie alle vor Einleitung der Aussetzung angefallenen Kosten beglichen hat. Ungeachtet des Vorstehenden gilt: Wenn (i) eine Aussetzung länger als sechzig (60) aufeinanderfolgende Tage andauert, ohne dass der Kunde Elevate schriftlich (eine E-Mail genügt) die Wiederaufnahme der Suche mitteilt, oder (ii) während der Dauer einer Aussetzung der Kunde Elevate vor Ablauf der Aussetzung seine Absicht mitteilt, die Suche und diese Vereinbarung zu kündigen, so gelten in beiden Fällen die Suche und diese Vereinbarung als vom Kunden gekündigt.
(c) Wird dieser Vertrag von einer der Parteien gemäß diesem Abschnitt 4 gekündigt, (i) ist Elevate berechtigt, alle vom Kunden bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Kündigung bereits gezahlten Beträge in Bezug auf die Suchgebühr, Aufwendungen oder sonstige gemäß dieser Vereinbarung an Elevate zu zahlende Beträge einzubehalten, ohne dass dem Kunden eine Rückerstattung oder Aufrechnung jeglicher Art zusteht, und (ii) werden alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Kündigung in Rechnung gestellten, aber noch nicht bezahlten Suchgebühren vorzeitig fällig, sodass sie ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Kündigung als sofort fällig und zahlbar gelten. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung bleibt Elevate weiterhin berechtigt auf die Zahlung aller ausstehenden Beträge, die im Zusammenhang mit der Suchgebühr für eine während der Nachlaufzeit erfolgte Anstellung fällig sind, sowie auf alle gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung verdienten Zusatzgebühren. Die Verpflichtungen des Kunden zur Zahlung der Suchgebühr, der Aufwendungen oder sonstiger an Elevate zu zahlender Beträge, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Kündigung dieser Vereinbarung aufgelaufen sind, bestehen auch nach der Kündigung oder dem Ablauf dieser Vereinbarung aus welchem Grund auch immer fort.
5. Vertraulichkeit.
(a) Während der Vertragslaufzeit kann jede Vertragspartei (in diesem Zusammenhang„Empfänger“) Zugang zu den geschützten Informationen, verschiedenen Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen Informationen der anderen Partei (in diesem Zusammenhang„Offenlegender“) erhalten oder davon Kenntnis erlangen, einschließlich Plänen, Richtlinien, Managementrichtlinien und -verfahren, Finanzinformationen, Betriebsanleitungen sowie ähnlichen Zusammenstellungen und Dokumenten, die für den Geschäftsbetrieb des Kunden bzw. von Elevate erstellt oder dort verwendet werden („vertrauliche Informationen“). Ungeachtet des Vorstehenden umfasst der Begriff„vertrauliche Informationen“keine Informationen, die (i) auf andere Weise als durch einen Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich zugänglich sind oder werden (einschließlich, ohne Einschränkung, aller Informationen, die bei einer staatlichen Behörde eingereicht wurden und der Öffentlichkeit zugänglich sind); (ii) dem Empfänger zum Zeitpunkt der Offenlegung durch den Offenleger ohne Verstoß gegen diesen Abschnitt 5 bekannt sind oder rechtmäßig in seinem Besitz sind; (iii) nach der Offenlegung durch den Offenleger dem Empfänger von einem Dritten bekannt werden oder in dessen Besitz gelangen, der rechtmäßig im Besitz dieser Informationen ist und dessen Offenlegung dieser Informationen nicht aufgrund einer Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungspflicht untersagt ist; oder (iv) vom Empfänger unabhängig und ohne Verwendung oder Bezugnahme auf zuvor vom Offenleger oder in dessen Namen offengelegte vertrauliche Informationen entwickelt wurden.
(b) Während der Laufzeit und danach darf der Empfänger ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Offenlegenden keine vertraulichen Informationen des Offenlegenden direkt oder indirekt an Dritte weitergeben, es sei denn, dies geschieht (i) gegenüber einem oder mehreren Kandidaten, soweit dies im Zusammenhang mit der Suche und der Erbringung der Dienstleistungen durch Elevate angemessen erforderlich ist, und (ii) an Vertreter des Empfängers (wie nachstehend definiert), die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und den Pflichten und Verpflichtungen des Empfängers hieraus Kenntnis von diesen Informationen benötigen.„Vertreter“bezeichnet die verbundenen Unternehmen, Direktoren, Führungskräfte, Geschäftsführer, Aktionäre, Gesellschafter, Partner, Manager, Mitarbeiter, Beauftragte, Vertreter, Mitarbeiter, Rechtsanwälte, Steuerberater, Kreditgeber, Berater oder Subunternehmer einer Partei.
(c) Ungeachtet des Vorstehenden ist der Empfänger berechtigt, vertrauliche Informationen des Offenlegenden offenzulegen, sofern er durch eine Anordnung oder ein Verfahren eines zuständigen Gerichts, einer Verwaltungs- oder Aufsichtsbehörde oder einer für den Empfänger zuständigen staatlichen Stelle oder durch eine Vorladung, eine Ladung oder ein anderes rechtliches Verfahren dazu verpflichtet wird; vorausgesetzt, dass (i) sofern rechtlich zulässig, der Empfänger den Offenleger unverzüglich über eine solche Anordnung, ein solches Verfahren, eine solche Vorladung oder eine andere rechtliche Anforderung in Kenntnis setzt, um dem Offenleger die Möglichkeit zu geben, gegen eine solche Offenlegung Einspruch zu erheben und/oder Schutzmaßnahmen oder eine andere vertrauliche Behandlung dieser vertraulichen Informationen zu beantragen, und (ii) sofern die Offenlegung aller oder eines Teils dieser vertraulichen Informationen nach den vom Offenlegenden gemäß Ziffer (i) dieses Satzes ergriffenen Maßnahmen weiterhin erforderlich ist, beschränkt sich eine solche Offenlegung ausschließlich auf den Teil der vertraulichen Informationen, dessen Offenlegung erforderlich ist, wie vom Rechtsbeistand des Empfängers schriftlich mitgeteilt.
(d) Die vertraulichen Informationen des Offenlegenden dürfen vom Empfänger und seinen Vertretern ausschließlich im Zusammenhang mit der Suche und den Dienstleistungen verwendet werden. Diese Informationen dürfen vom Empfänger, seinen Vertretern oder anderen Personen oder Einrichtungen in keiner anderen Weise genutzt werden, auch nicht bei anderen Veranstaltungen, die mit dem Empfänger in Verbindung stehen, oder durch andere Einrichtungen, die sich im Besitz des Empfängers oder seiner Vertreter befinden, von diesen verwaltet werden oder mit ihnen verbunden sind, sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
(e) Unbeschadet des Vorstehenden erkennt der Kunde hiermit den sensiblen und vertraulichen Charakter der Suche und der Teilnahme jedes Kandidaten daran an. Daher dürfen die von Elevate bereitgestellten Kandidatenangaben ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Elevate und des betreffenden Kandidaten nicht an Dritte weitergegeben oder offengelegt werden. Der Kunde verpflichtet sich hiermit ferner, (i) keine direkten oder indirekten Kontaktaufnahmen mit Kandidaten außerhalb des von Elevate geleiteten Suchprozesses vorzunehmen und (ii) die Weitergabe von Materialien, die Rückschlüsse auf die Identität der Kandidaten zulassen, wie z. B. biografische Informationen, Lebensläufe und Referenzlisten, sorgfältig zu schützen sowie die am Suchprozess beteiligten Mitarbeiter des Kunden über die Vertraulichkeit der Suche und aller ihnen zur Verfügung gestellten Informationen, die Rückschlüsse auf die Identität der Kandidaten zulassen, zu informieren. Die Kontaktaufnahme oder unbefugte Offenlegung von Informationen, die Rückschlüsse auf die Identität eines Kandidaten zulassen, unter Verstoß gegen diesen Abschnitt 5(e) gilt als wesentliche Vertragsverletzung durch den Kunden.
6. Lizenz für Kundeninhalte; keine weiteren Rechte.
(a) Der Kunde gewährt Elevate hiermit eine nicht ausschließliche, weltweite und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Kundeninhalte in dem Umfang, der im Zusammenhang mit der Suche und der Erbringung der Dienstleistungen durch Elevate erforderlich ist, oder soweit dies anderweitig im Zusammenhang mit der Ausübung und Erfüllung der Rechte und Pflichten von Elevate gemäß dieser Vereinbarung angemessen erforderlich ist, und/oder wird dafür sorgen, dass Elevate dieses Recht gewährt wird.
(b) Für die Zwecke dieser Vereinbarung bezeichnet der Begriff (i)„Kundeninhalte“alle Marken, Materialien, Informationen, Fotografien, Texte, Designs, Film- oder Videoinhalte, Multimedia- oder Audioinhalte oder sonstigen kreativen Inhalte, die vom Kunden öffentlich zugänglich gemacht oder Elevate anderweitig im Zusammenhang mit der Suche, der Erbringung der Dienstleistungen durch Elevate oder anderweitig gemäß dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden; und (ii)„Marken“bezeichnet die Marken, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Handelsaufmachungen, Firmennamen, Logos, Symbole und sonstigen Herkunfts- oder Ursprungsbezeichnungen nach Marken- und ähnlichen Gesetzen, die Eigentum einer juristischen oder natürlichen Person sind oder von dieser kontrolliert werden, einschließlich des damit symbolisierten Geschäftswerts sowie der damit verbundenen Registrierungen und Registrierungsanträge.
(c) Keine der hierin enthaltenen Bestimmungen darf als Übertragung, Lizenzierung oder Einräumung von Rechten, Ansprüchen oder Anteilen an Marken im Zusammenhang mit Elevate oder einem seiner verbundenen Unternehmen an den Kunden ausgelegt werden.
7. Zusicherungen und Gewährleistungen.
(a) Jede Partei versichert und gewährleistet gegenüber der anderen Partei, dass: (i) sie als Aktiengesellschaft, offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder sonstige juristische Person gemäß den Gesetzen und Vorschriften ihres Gründungs-, Organisations- oder Zulassungsrechts ordnungsgemäß gegründet, rechtsgültig bestehend und voll geschäftsfähig ist; (ii) sie über das uneingeschränkte Recht, die Befugnis und die Vollmacht verfügt, diesen Vertrag abzuschließen, die hierunter gewährten Rechte und Lizenzen zu erteilen (einschließlich der in Abschnitt 6 oben gewährten Lizenz für die Kundeninhalte) und ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen; (iii) der Abschluss dieser Vereinbarung durch ihren Vertreter, dessen Unterschrift hierin enthalten ist, wurde durch alle erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Beschlüsse der Partei ordnungsgemäß genehmigt; und (iv) nach Unterzeichnung und Aushändigung durch diese Partei stellt diese Vereinbarung eine rechtmäßige, gültige und verbindliche Verpflichtung dieser Partei dar, die gemäß ihren Bestimmungen gegen diese Partei durchsetzbar ist.
(b) DER KUNDE ERKENNT AN UND STIMMT ZU, DASS ELEVATE, ABGESEHEN VON DEN IN DIESEM ABSCHNITT 7 AUSDRÜCKLICH GENANNTEN ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN, HIERMIT AUSDRÜCKLICH ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN AUSSCHLIESST, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE SICH AUF EINEN KANDIDATEN, GEISTIGES EIGENTUM ODER SONSTIGES BEZIEHT.
8. Haftungsfreistellung.
(a) Soweit gesetzlich zulässig, hat jede Partei (in diesem Fall der„Freistellende“) die andere Partei (in diesem Fall der„Freigestellte“) sowie die Eigentümer, Aktionäre, verbundenen Unternehmen, Mitglieder, Partner, Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Direktoren, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger des Freigestellten (zusammenfassend die„freigestellten Parteien“) gegen alle Ansprüche, Klagen oder Forderungen Dritter (zusammenfassend„Ansprüche“), die zu Urteilen, Schäden, Verlusten, Verbindlichkeiten, Kosten oder Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten und -auslagen) (zusammenfassend„Verluste“) führen und die sich aus folgenden Handlungen des Freistellenden oder seiner Mitarbeiter, Beauftragten oder sonstigen Vertreter ergeben oder damit in Zusammenhang stehen: (a) Verhalten, das unmittelbar zu Körperverletzungen und/oder Sachschäden führt, (b) Verstoß gegen geltendes Recht, (c) vorsätzliches Fehlverhalten, (d) grobe Fahrlässigkeit oder (e) Verletzung dieser Vereinbarung oder einer in dieser Vereinbarung enthaltenen Zusicherung, Gewährleistung oder Verpflichtung des Freistellenden.
(b) Darüber hinaus hat der Kunde Elevate von jeglichen Verlusten freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen, die Elevate im Zusammenhang mit Ansprüchen entstehen: (i) aufgrund einer tatsächlichen oder angeblichen Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter, die sich aus der Nutzung der Kundeninhalte durch Elevate im Zusammenhang mit der Suche und der Erbringung der Dienstleistungen ergibt; (ii) die sich aus beschäftigungsbezogenen Entscheidungen des Kunden in Bezug auf die Stelle ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Entscheidung, einen Kandidaten einzustellen oder nicht einzustellen oder die Beschäftigungsbedingungen für einen in die Stelle vermittelten Kandidaten zu kündigen, neu zuzuweisen oder anderweitig wesentlich zu ändern; und/oder (iii) die Belästigung, Diskriminierung oder Vergeltungsmaßnahmen geltend machen und die direkt oder indirekt (einschließlich der Erwähnung in etwaigen Vorwürfen) eine Handlung, Unterlassung, Anweisung oder Genehmigung durch oder im Namen des Kunden, seiner verbundenen Unternehmen sowie seiner und deren jeweiligen Mitarbeiter, Führungskräfte, Direktoren, Auftragnehmer oder anderer Beauftragter oder Vertreter beinhalten.
(c) Die hierin festgelegten Freistellungsverpflichtungen des Freistellenden gelten nicht, soweit solche Verluste oder Ansprüche auf grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten einer freigestellten Partei beruhen. Die entschädigungsberechtigte Partei wird den Entschädigungsverpflichteten unverzüglich über jeden Anspruch informieren, für den sie eine Entschädigung beantragen will; wobei das Versäumnis einer entschädigungsberechtigten Partei, unverzüglich zu benachrichtigen, den Entschädigungsverpflichteten nicht von seinen Entschädigungsverpflichtungen entbindet, es sei denn, er erleidet durch dieses Versäumnis tatsächlich und wesentlich Nachteile. Die entschädigende Partei hat das Recht, an der Verteidigung, dem Vergleich, dem Rechtsstreit, der Beilegung oder einer sonstigen Lösung oder Erledigung eines solchen Anspruchs mitzuwirken und diese nach Wahl des Entschädigenden zu leiten. In Bezug auf die entschädigte Partei gestattet der Entschädigungsverpflichtete dieser auf deren Verlangen, auf eigene Kosten an der Verteidigung gegen einen solchen Anspruch mitzuwirken. Wenn der Entschädigungsverpflichtete es zu Unrecht versäumt oder ablehnt, die Verteidigung gegen einen Anspruch zu übernehmen, auf den seine Entschädigungsverpflichtung Anwendung findet (unabhängig davon, ob formell Klage erhoben wurde oder nicht), ist er für die Zahlung eines von der entschädigten Partei erzielten Vergleichs über einen solchen Anspruch sowie für die angemessenen Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) verantwortlich, die der entschädigten Partei bei der Verteidigung gegen einen solchen Anspruch und/oder bei der Erzielung eines solchen Vergleichs und/oder bei der Durchsetzung dieser Entschädigungsverpflichtung entstanden sind. Der Freistellende ist ohne die schriftliche Zustimmung der freigestellten Partei nicht berechtigt, Ansprüche beizulegen, wenn eine solche Beilegung aus (i) einer Strafverfolgung, Klage oder einem Verfahren resultiert oder Teil davon ist oder eine Vereinbarung über, ein Eingeständnis oder eine Anerkennung einer Haftung oder eines Fehlverhaltens (sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig) seitens der entschädigten Partei oder (ii) sich aus dem geistigen Eigentum der entschädigten Partei (einschließlich der Marken der betreffenden Partei oder der Kundeninhalte) ergibt oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang steht.
9. Haftungsbeschränkung.
(a) SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, HAFTET KEINE DER PARTEIEN IN KEINEM FALL FÜR INDIREKTE, BESONDERE, NEBEN-, STRAF-, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENE GEWINNE, ENTGANGENE EINNAHMEN, verpasste Gelegenheiten oder Datenverluste), die sich auf diese Vereinbarung oder die Erbringung der Dienstleistungen beziehen oder damit in Zusammenhang stehen, unabhängig davon, ob diese Haftung aus Ansprüchen aufgrund eines Vertrags, einer Gewährleistung, einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Produkthaftung, verschuldensunabhängiger Haftung oder anderweitig, und unabhängig davon, ob eine der Parteien auf die Möglichkeit solcher Verluste oder Schäden hingewiesen wurde.
(b) SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, IST DIE GESAMTHAFTUNG JEDER PARTEI IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG, UNABHÄNGIG VON DEN KLAGEGRÜNDEN UND HAFTUNGSTHEORIEN, AUF DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG GEZAHLTEN ODER ZU ZAHLENDEN BETRÄGE BESCHRÄNKT.
(c) DIE PARTEIEN HABEN VEREINBART, DASS DIESE BESCHRÄNKUNGEN AUCH DANN GÜLTIG BLEIBEN UND ANWENDUNG FINDEN, WENN SICH HERAUSSTELLT, DASS EIN IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGTER BESCHRÄNKTER RECHTSBEHELF SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT HAT; VORAUSGESETZT, DASS DIESE BESCHRÄNKUNGEN NICHT AUF DIE HAFTUNGSFREISTELLUNGSPFLICHTEN DER PARTEIEN GEMÄSS ABSCHNITT 8 ODER AUF EINE VERLETZUNG DER VERTRAULICHKEITSBESTIMMUNGEN GEMÄSS ABSCHNITT 5 ANGEWENDET WERDEN.
10. Werbung und Marketingmaßnahmen.
(a) Elevate und der Kunde verpflichten sich, gemeinsam angemessene Möglichkeiten für gemeinsames Marketing und Werbung im Zusammenhang mit der Suche, der Erbringung der Dienstleistungen durch Elevate und/oder den daraus resultierenden Ergebnissen zu nutzen. Die Parteien werden in gutem Glauben zusammenarbeiten und sich nach besten Kräften bemühen, den Zeitpunkt, den Inhalt und den Umfang solcher Marketing- und Werbemaßnahmen zu koordinieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine öffentliche Bekanntgabe der Beziehung zwischen den Parteien und der von Elevate erbrachten Dienstleistungen, wobei der Zeitpunkt, der Inhalt, der Wortlaut sowie die Kanäle oder Medien für eine solche Bekanntgabe von den Parteien einvernehmlich zu vereinbaren sind.
(b) Darüber hinaus gewährt der Kunde Elevate hiermit das Recht, während und nach Ablauf der Laufzeit die Marken des Kunden zu nutzen, den Kunden in Werbematerialien (einschließlich in Präsentationsunterlagen, auf seiner Website und/oder auf seinen Social-Media-Plattformen) aufzuführen und die Art und die Ergebnisse der von Elevate erbrachten Dienstleistungen auf aggregierter und/oder verallgemeinerter Basis zu erörtern (einschließlich der Erstellung einer oder mehrerer Fallstudien oder ähnlicher Übersichten über die Dienstleistungen).
11. Streitbeilegung.
(a) Im Falle von Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen (jeweils eine„Streitigkeit“), hat die geschädigte Partei die andere Partei innerhalb von fünf (5) Werktagen, nachdem sie von den Tatsachen, Ereignissen oder Umständen Kenntnis erlangt hat, die zu dieser Streitigkeit geführt haben, schriftlich zu benachrichtigen. Nach Erhalt der Mitteilung über eine solche Streitigkeit treffen sich die bevollmächtigten Vertreter jeder Partei und beraten sich in gutem Glauben über einen Zeitraum von höchstens fünfzehn (15) Werktagen, um diese Streitigkeit beizulegen oder zu lösen (die„Streitbeilegungsfrist“). Soweit die ursprünglich benannten Vertreter jeder Partei nicht in der Lage sind, eine Streitigkeit während der Streitbeilegungsfrist beizulegen, leiten die Parteien die Angelegenheit jeweils an ihre jeweiligen Geschäftsführer oder andere Führungskräfte in vergleichbarer Position (für jede Partei ihr„Führungskraft“) zur weiteren Erörterung und Verhandlung weiter. Sind die jeweiligen Führungskräfte der Parteien nicht in der Lage, innerhalb von fünf (5) Werktagen eine Lösung oder Beilegung einer solchen Streitigkeit zu erzielen, kann die Angelegenheit von jeder Partei gemäß diesem Abschnitt 11 einem Schiedsverfahren unterzogen werden.
(b) Jede Streitigkeit, die nicht gemäß Abschnitt 11(a) beigelegt werden kann, wird einem bindenden Schiedsverfahren gemäß diesem Abschnitt 11(b) unterzogen. Das Schiedsverfahren wird unter der Schirmherrschaft des London Court of International Arbitration (der„LCIA“) gemäß den jeweils geltenden LCIA-Regeln (die„Regeln“) durchgeführt, soweit diese nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen dieser Vereinbarung stehen. Diese Regeln gelten als durch Verweis in diesen Abschnitt aufgenommen. Sitz oder rechtlicher Ort des Schiedsverfahrens ist London, England. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern. Jede Partei benennt einen Schiedsrichter gemäß den Regeln, wobei jedoch bei mehreren Klägern oder mehreren Beklagten die mehreren Kläger gemeinsam und die mehreren Beklagten gemeinsam einen Schiedsrichter benennen. Der dritte Schiedsrichter, der den Vorsitz im Schiedsgericht führt, wird im Einvernehmen der beiden von den Parteien benannten Schiedsrichter benannt. Wird der dritte Schiedsrichter nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem Datum der Benennung des zuletzt benannten der beiden von den Parteien benannten Schiedsrichter benannt, so wird der dritte Schiedsrichter vom LCIA-Gericht ausgewählt und ernannt. Ein Urteil zur Vollstreckung eines Schiedsspruchs kann bei jedem zuständigen Gericht erwirkt werden. Das auf diese Schiedsvereinbarung (einschließlich ihrer Gültigkeit und ihres Geltungsbereichs) sowie auf alle sich daraus oder im Zusammenhang damit ergebenden außervertraglichen Verpflichtungen anwendbare Recht ist englisches Recht. Die Bestimmungen der Schiedsordnung über den Eilschiedsrichter finden keine Anwendung. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in der Schiedsordnung vereinbaren die Parteien für die Zwecke von § 69 Abs. 2 Buchstabe a des Arbitration Act 1996, dass jede Partei das Recht hat, gegen einen Schiedsspruch des Schiedsgerichts in Rechtsfragen bei den Gerichten von England und Wales Berufung einzulegen. Unbeschadet der Befugnisse und Pflichten des Schiedsgerichts gemäß der Schiedsordnung, dem Gesetz oder anderweitig ist das Schiedsgericht befugt, jederzeit im summarischen Verfahren (gegebenenfalls auch ohne mündliche Verhandlung) einen Schiedsspruch über jede Klage (einschließlich einer Widerklage) oder Einrede (einschließlich einer Einrede gegen eine Widerklage) zu erlassen, die entweder (i) offensichtlich unbegründet ist und/oder (ii) eine Klage oder Einrede ist, über die nach geltendem Recht kein Schiedsspruch ergehen könnte, selbst wenn die zur Stützung dieser Klage oder Einrede vorgebrachten Tatsachen als wahr angenommen würden. Zur Vermeidung von Zweifeln sei darauf hingewiesen, dass diese Befugnis in Bezug auf alle Fragen ausgeübt werden kann, einschließlich Fragen der Zuständigkeit, der Zulässigkeit oder der Begründetheit. Wird diese Vereinbarung in eine andere Sprache als Englisch übersetzt, ist der englische Text maßgebend.
(c) JEDE PARTEI VERZICHTET UNWIDERRUFLICH UND BEDINGUNGSLOS, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, JEGLICHES RECHT AUF EIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN IN JEGLICHEM RECHTSSTREIT, VERFAHREN, KLAGEGRUND ODER WIDERKLAGE, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN, EINSCHLIESSLICH ALLER DIESER VEREINBARUNG BEIGEFÜGTEN BEWEISSTÜCKE, ANHÄNGE UND ANLAGEN ODER DER HIERIN VORGESEHENEN TRANSAKTIONEN. JEDE PARTEI BESTÄTIGT UND ERKLÄRT, DASS (A) KEIN VERTRETER DER ANDEREN PARTEI AUSDRÜCKLICH ODER ANDERWEITIG ERKLÄRT HAT, DASS DIE ANDERE PARTEI IM FALLE EINES RECHTSSTREITS NICHT VERSUCHEN WÜRDE, DEN VORSTEHENDEN VERZICHT DURCHZUSETZEN, (B) SIE DIE AUSWIRKUNGEN DIESES VERZICHTS ABGEWOGEN HAT, (C) SIE DIESEN VERZICHT IN VOLLER KENNTNIS DER SACHLAGE UND FREIWILLIG ERKLÄRT, UND (D) SIE SICH UNTER ANDEREM UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER GEGENSEITIGEN VERZICHTSERKLÄRUNGEN UND BESCHEINIGUNGEN IN DIESEM ABSCHNITT 11 ZUM ABSCHLUSS DIESER VEREINBARUNG ENTSCHLOSSEN HAT.
12. Sonstiges.
(a) Unabhängiger Auftragnehmer. Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass die von Elevate, seinen Mitarbeitern, Beauftragten oder Subunternehmern erbrachten Dienstleistungen im Rahmen eines unabhängigen Auftragsverhältnisses für den Kunden erfolgen und dass keine Bestimmung dieser Vereinbarung als Begründung einer Personengesellschaft, eines Joint Ventures, eines Arbeitsverhältnisses oder eines Vertretungsverhältnisses zwischen den Parteien angesehen werden darf. Ohne Einschränkung des Vorstehenden gilt keine Bestimmung dieser Vereinbarung als Hindernis oder Einschränkung für Elevate oder eines seiner verbundenen Unternehmen, Dienstleistungen für andere Kunden zu erbringen (einschließlich Dienstleistungen, die mit den Dienstleistungen identisch oder diesen ähnlich sind) oder Kenntnisse, Erfahrungen oder Fähigkeiten, die bei der Erbringung der Dienstleistungen genutzt, erworben oder daraus entstanden sind, unter Einhaltung der in Abschnitt 5 festgelegten Vertraulichkeitsverpflichtungen für beliebige Zwecke zu nutzen oder weiterzugeben, selbst wenn die Interessen dieser anderen Kunden im Wettbewerb mit denen des Kunden stehen. Soweit Elevate über Informationen verfügt, die unter einer Vertraulichkeitsverpflichtung gegenüber einem anderen Kunden oder einem Dritten erlangt wurden, ist Elevate nicht verpflichtet, diese dem Kunden offenzulegen oder zum Nutzen des Kunden zu verwenden, unabhängig davon, wie relevant sie für die Suche oder die Dienstleistungen sein mögen.
(b) Höhere Gewalt. Wird die Erfüllung dieser Vereinbarung oder einer Verpflichtung aus dieser Vereinbarung durch Ursachen verhindert, eingeschränkt oder beeinträchtigt, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer der Parteien liegen (ein„Ereignis höherer Gewalt“), und setzt die Partei, die ihre Verpflichtungen nicht erfüllen kann, die andere Partei unverzüglich schriftlich über ein solches Ereignis höherer Gewalt in Kenntnis, so ruhen die Verpflichtungen der Partei, die sich auf diese Bestimmung beruft, in dem durch das Ereignis höherer Gewalt erforderlichen Umfang. Der Begriff„Ereignis höherer Gewalt“umfasst unter anderem Naturkatastrophen, Feuer, Explosionen, Erdbeben, Vandalismus, Stürme oder andere ähnliche Ereignisse, Anordnungen oder Handlungen militärischer, staatlicher oder ziviler Behörden, nationale Notstände, Aufstände, Unruhen, Kriege, Streiks, Aussperrungen, Arbeitsniederlegungen oder andere Arbeitskonflikte, Ausfälle von Lieferanten, Epidemien oder Pandemien sowie andere Ursachen oder Ereignisse, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei liegen, unabhängig davon, ob sie den oben aufgeführten ähnlich sind oder nicht; vorausgesetzt jedoch, dass finanzielle Schwierigkeiten allein nicht als Ereignis höherer Gewalt gelten und keine der Parteien von den in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen entbinden. Die entschuldigte Partei hat unter den gegebenen Umständen angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um solche Ursachen der Nichterfüllung zu vermeiden oder zu beseitigen, und hat die Erfüllung mit angemessener Eile fortzusetzen, sobald diese Ursachen beseitigt sind oder wegfallen. Eine Handlung oder Unterlassung gilt als im Rahmen der zumutbaren Kontrolle einer Partei liegend, wenn sie von dieser Partei oder ihren Mitarbeitern, Führungskräften, Beauftragten oder verbundenen Unternehmen begangen, unterlassen oder verursacht wurde.
(c) Mitteilungen. Jede nach dieser Vereinbarung erforderliche oder zulässige Mitteilung oder Kommunikation gilt als ordnungsgemäß zugestellt, wenn sie (i) persönlich, (ii) durch einen landesweit anerkannten Übernachtkurierdienst (mit im Voraus bezahlten Gebühren), (iii) per Einschreiben mit Rückschein und vorausbezahlter Postgebühr oder (iv) per E-Mail, jeweils an die im Auftragsschreiben angegebenen Adressen oder an eine andere Adresse, die eine Partei der anderen Partei gemäß diesem Abschnitt 12(c) mitteilt; vorausgesetzt, dass jeder per E-Mail zugestellte Hinweis auch von einem Hinweis begleitet sein muss, der gemäß den Klauseln (i), (ii) oder (iii) zugestellt wurde. Die Mitteilung gilt als zugestellt (i) bei persönlicher Zustellung zum Zeitpunkt der Zustellung, (ii) bei Zustellung per Übernachtkurier am nächsten Werktag, (iii) bei Zustellung per Einschreiben bei Unterzeichnung oder am dritten (3.) Tag nach Absendung, falls keine Unterzeichnung erfolgt ist, und (iv) bei Zustellung per E-Mail nach Erhalt der Übermittlungsbestätigung. Alle an Elevate zugestellten Mitteilungen müssen eine Kopie enthalten, die keine Mitteilung darstellt, die an folgende Adresse zu senden ist: Elevate Sports Ventures LLC, z. Hd.: Rechtsabteilung, 3600 South Blvd., Suite 300, Charlotte, NC 28209; E-Mail: Legal@oneelevate.com.
(d) Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin gültig und durchsetzbar. Stellt ein Schiedsrichter oder ein Gericht fest, dass eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar ist, diese Bestimmung jedoch durch eine Einschränkung gültig und durchsetzbar würde, so gilt diese Bestimmung als in dieser eingeschränkten Form verfasst, ausgelegt und durchgesetzt.
(e) Verzicht. Das Versäumnis einer der Parteien, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht auf das Recht dieser Partei oder als Einschränkung ihres Rechts, später die strikte Einhaltung jeder Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen und zu erzwingen.
(f) Abtretung. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, ist diese Vereinbarung nicht abtretbar, und die hierin enthaltenen Verpflichtungen dürfen von keiner der Parteien ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung ist Elevate berechtigt, diese Vereinbarung sowie alle ihre Rechte aus dieser Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden (a) an ein verbundenes Unternehmen von Elevate und/oder (b) an ein übernehmendes oder übernehmendes Unternehmen im Falle eines Kontrollwechsels bei Elevate abzutreten. Diese Vereinbarung ist für die Parteien sowie deren jeweilige Rechtsnachfolger und zulässige Abtretungsempfänger verbindlich und wirkt zu deren Gunsten.
(g) Fortbestand. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung bleiben alle Abschnitte und Absätze dieser Vereinbarung, die ihrer Art und ihrem Wortlaut nach auch nach Beendigung oder Ablauf der Vereinbarung bestehen bleiben sollen, auch nach einer solchen Beendigung oder einem solchen Ablauf bestehen; dies schließt ausdrücklich die Verpflichtung des Kunden ein, gemäß dieser Vereinbarung angefallene Suchgebühren oder Zusatzgebühren sowie entstandene Kosten zu zahlen.
(h) Währung. Alle in dieser Vereinbarung genannten Geldbeträge sind in britischen Pfund Sterling zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
(i) Keine Drittbegünstigten. Mit Ausnahme der freigestellten Parteien ist diese Vereinbarung nicht als eine Vereinbarung zugunsten eines oder mehrerer Dritter auszulegen, und kein anderer Dritter hat aus irgendeinem Grund Ansprüche oder Klagerechte aus dieser Vereinbarung.
(j) Anwendbares Recht. Diese Vereinbarung unterliegt englischem Recht und ist entsprechend auszulegen.
(k) Als Verfasser geltende Partei. Elevate und der Kunde vereinbaren, dass keine der Parteien als Verfasser dieser Vereinbarung gilt. Sollte diese Vereinbarung jemals von einem Schiedsrichter oder einem Gericht ausgelegt werden, so darf dieser Schiedsrichter oder dieses Gericht keine der Parteien als Verfasser dieser Vereinbarung ansehen.
(l) Überschriften. Die Überschriften der verschiedenen Abschnitte, Absätze und Unterabsätze dieser Vereinbarung dienen lediglich der Übersichtlichkeit und dürfen bei der Klärung von Auslegungsfragen nicht herangezogen oder berücksichtigt werden.
(m) Ausfertigungen. Die Parteien können diesen Vertrag in beliebig vielen Ausfertigungen unterzeichnen, wobei alle diese Ausfertigungen ein und dieselbe Urkunde bilden. Der Austausch von Kopien dieses Vertrags und der Unterschriftenseiten per Fax, als PDF-Datei oder per E-Mail gilt als wirksame Unterzeichnung und Aushändigung dieses Vertrags gegenüber den Parteien und kann für alle Zwecke anstelle des Originalvertrags verwendet werden. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass die in dieser Vereinbarung enthaltenen elektronischen Signaturen der Parteien, in welcher Form oder welchem Format auch immer, der Beglaubigung dieses Schriftstücks dienen und die gleiche Rechtskraft und Wirkung wie handschriftliche Unterschriften haben. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet „elektronische Signatur“ jeden elektronischen Ton, jedes Symbol oder jeden Vorgang, der an eine Aufzeichnung angehängt oder logisch mit ihr verbunden ist und von einer Partei mit der Absicht ausgeführt und übernommen wird, diese Aufzeichnung zu unterzeichnen, einschließlich E-Mail-Signaturen und Verfahren, die von elektronischen Signaturdiensten (z. B. DocuSign oder Adobe Sign) entwickelt wurden.