Dieser Rahmenvertrag über Softwarelizenzen und Dienstleistungen (im Folgenden„Vertrag“) wird zum Datum des Inkrafttretens des jeweiligen Bestellformulars (im Folgenden„Datum des Inkrafttretens“) zwischen dem Kunden und Elevate geschlossen.
WÄHREND Elevate eine eigene Computersoftwareplattform entwickelt hat, die als „Elevate Performance & Insights Cloud“ oderEPIC(die„Plattform“) bezeichnet wird;
IN ANBETRACHT DESSEN, dass der Kunde auf bestimmte Angebote, Anwendungen und Funktionen innerhalb der Plattform zugreifen möchte und Elevate dem Kunden den Zugang zu diesen Angeboten, Anwendungen und Funktionen gemäß den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen gewähren möchte; und
IN ANBETRACHT DESSEN, dass der Kunde wünscht, dass Elevate ihm bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit und zur Förderung seiner Nutzung und seines Zugriffs auf die Plattform erbringt, und dass Elevate bereit ist, dem Kunden diese Dienstleistungen gemäß den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen zu erbringen.
. IN ANBETRACHT der hierin enthaltenen gegenseitigen Zusagen sowie anderer angemessener und wertvoller Gegenleistungen, deren Erhalt und Angemessenheit hiermit bestätigt werden, vereinbaren die Vertragsparteien Folgendes:
1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN.
(a) „Zugangsdaten“bezeichnet jeden Benutzernamen, jede Identifikationsnummer, jedes Passwort, jede Lizenz oder jeden Sicherheitsschlüssel, jedes Sicherheitstoken, jede PIN oder jeden anderen Sicherheitscode, jede Methode, Technologie oder jedes Gerät, die bzw. das allein oder in Kombination verwendet wird, um die Identität einer Person sowie deren Berechtigung zum Zugriff auf die Plattform und zu deren Nutzung zu überprüfen.
(b) „Verbundenes Unternehmen“ einer Person bezeichnet ein Unternehmen, das direkt oder indirekt über einen oder mehrere Zwischenhändler dieses Unternehmen kontrolliert, von diesem kontrolliert wird oder mit diesem unter gemeinsamer Kontrolle steht, wobei der Begriff„Kontrolle“(einschließlich der Begriffe „von … kontrolliert“ und„mit … unter gemeinsamer Kontrolle“, die eine entsprechende Bedeutung haben) den Besitz der Befugnis zur Lenkung der Geschäftsführung und der Politik dieses Unternehmens bedeutet.
(c) „Autorisierter Nutzer“bezeichnet einen Mitarbeiter des Kunden, dem Zugangsdaten für den Zugriff auf und die Nutzung der Plattform und der Software zugewiesen wurden.
(d) „Kunde“bezeichnet die natürliche Person, juristische Person oder sonstige Partei, die im jeweiligen Bestellformular genannt ist und für die Elevate die Dienstleistungen erbringt.
(e) „Kundeninhalte“bezeichnet die Kundendaten, die Marken des Kunden sowie sämtliche sonstigen Bilder, Beschreibungen, Texte, Videos und sonstigen Inhalte und Informationen, die der Kunde Elevate im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienste zur Verfügung stellt oder auf andere Weise zugänglich macht.
(f) „Kundendaten“ bezeichnet Informationen, Daten und sonstige Inhalte in jeglicher Form und auf jeglichem Medium, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste durch den Kunden oder einen autorisierten Nutzer direkt oder indirekt von diesem oder in dessen Auftrag gespeichert, gehostet, hochgeladen oder auf andere Weise bereitgestellt oder empfangen werden.
(g) „Kundensysteme“ bezeichnet die IT-Infrastruktur des Kunden, einschließlich Computer, Software, Hardware, Datenbanken, elektronischer Systeme (einschließlich Datenbankmanagementsysteme) und Netzwerke, unabhängig davon, ob diese direkt vom Kunden oder unter Nutzung von Drittanbieterdiensten betrieben werden.
(h) „Marken des Kunden“bezeichnet die Marken, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Handelsaufmachungen, Firmennamen, Logos, Symbole und sonstigen Herkunfts- oder Ursprungsbezeichnungen gemäß Marken- und ähnlichen Gesetzen, die Eigentum des Kunden sind oder von ihm kontrolliert werden.
(i) „Deaktivierungsvorrichtung“bezeichnet jede Software, Hardware oder sonstige Technologie, jedes Gerät oder Mittel (einschließlich Hintertüren, Zeitbomben, Timeouts, Drop-Dead-Vorrichtungen, Softwareroutinen oder sonstige Deaktivierungsvorrichtungen), die von Elevate oder einem von Elevate Beauftragten verwendet werden, um den Zugriff des Kunden oder eines autorisierten Nutzers auf die Dienste oder deren Nutzung automatisch im Laufe der Zeit oder unter der direkten Kontrolle von Elevate oder einem von Elevate Beauftragten zu deaktivieren.
(j) „Dokumentation“ bezeichnet alle Handbücher, Anleitungen oder sonstigen Dokumente oder Materialien, die Elevate dem Kunden in beliebiger Form oder auf beliebigen Datenträgern zur Verfügung stellt oder zugänglich macht und die die Funktionalität, Komponenten, Merkmale oder Anforderungen der Dienste oder der Elevate-Materialien beschreiben, einschließlich aller Aspekte der Installation, Konfiguration, Integration, des Betriebs, der Nutzung, des Supports oder der Wartung derselben.
(k) „Elevate-Materialien“bezeichnet die Dienste, die Dokumentation sowie alle sonstigen Informationen, Daten, Dokumente, Materialien, Werke und sonstigen Inhalte, Geräte, Methoden, Prozesse, Hardware, Software und sonstigen Technologien und Erfindungen, einschließlich aller Leistungen, technischen oder funktionalen Beschreibungen, Anforderungen, Pläne oder Berichte, die von Elevate im Zusammenhang mit den Diensten bereitgestellt oder genutzt werden oder anderweitig die Dienste oder die Elevate-Systeme umfassen oder sich darauf beziehen.
(l) „Elevate Systems“ bezeichnet die von Elevate oder in dessen Auftrag zur Erbringung der Dienstleistungen genutzte IT-Infrastruktur, einschließlich aller Computer, Software, Hardware, Datenbanken, elektronischen Systeme (einschließlich Datenbankmanagementsysteme) und Netzwerke, unabhängig davon, ob diese direkt von Elevate oder unter Nutzung von Drittanbieterdiensten betrieben werden.
(m) „Gebühren“bezeichnet die von dem Kunden an Elevate zu entrichtenden Gebühren, wie sie in einem oder mehreren Bestellformularen festgelegt sind.
(n) „Rechte an geistigem Eigentum“bezeichnet die Rechte im Zusammenhang mit Folgendem: (i) allen US-amerikanischen und ausländischen Patenten und entsprechenden Anmeldungen; (ii) allen Urheberrechten, Urheberrechtsregistrierungen und entsprechenden Anmeldungen sowie allen anderen damit verbundenen Rechten weltweit; (iii) Marken, Dienstleistungsmarken, Rechten an der Handelsaufmachung und ähnlichen Herkunftsbezeichnungen sowie den damit verbundenen Rechten; (iv) Geschäftsgeheimnisse, Know-how und vertrauliche Informationen; und (v) alle ähnlichen, entsprechenden oder gleichwertigen Rechte an den vorgenannten Rechten weltweit.
(o) „Verluste“bezeichnet sämtliche Urteile, Schadensersatzansprüche, Verluste, Verbindlichkeiten, Kosten oder Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten und -auslagen).
(p) „Bestellformular“bezeichnet das Formular, das auf diese Vereinbarung verweist und diese einbezieht und in dem die von Elevate für den Kunden zu erbringenden Dienstleistungen sowie die damit verbundenen Preise und relevanten Geschäftsbedingungen aufgeführt sind.
(q) „Person“bezeichnet eine natürliche Person, eine Kapitalgesellschaft, eine Personengesellschaft, ein Joint Venture, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine staatliche Behörde, eine nicht eingetragene Organisation, einen Trust, einen Verein oder eine sonstige juristische Person.
(r) „Dienstleistungen“bezeichnet die Plattform, die Software sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen, die Elevate im Rahmen dieser Vereinbarung gemäß den Angaben in einem oder mehreren Bestellformularen erbringt.
(s) „Software“bezeichnet die jeweils aktuelle Version (einschließlich aller Updates, Upgrades oder Änderungen daran) jener Computerprogramm-Module und zugehörigen grafischen Benutzeroberflächen, die ausschließlich über die Plattform verfügbar sind, wie hierin und in der Dokumentation beschrieben, einschließlich, beispielsweise und ohne Einschränkung, der Team Insights-Anwendung, der Consumer Insights-Anwendung, der Ticketing Management-Anwendung und der Property Insights-Anwendung.
(t) „Technologien und Dienste von Drittanbietern“bezeichnet sämtliche Hardware, Software, Technologien und Dienste von Drittanbietern, die mit der Plattform verbunden sind, in diese integriert sind oder anderweitig mit ihr interagieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenquellen von Drittanbietern, die der Plattform und Elevate im Zusammenhang mit den Diensten Zugriff auf Kundendaten gewähren.
(u) „Updates“bezeichnet alle Updates, Patches, Fehlerbehebungen, Funktionskorrekturen sowie kleinere Softwareverbesserungen und Kompatibilitätsanpassungen (jedoch ohne Upgrades) der Software, die Elevate kommerziell veröffentlicht, wie von Elevate nach eigenem Ermessen festgelegt.
(v) „Upgrades“bezeichnet eine neue Version der Software, die eine wesentliche Änderung oder wesentliche Verbesserung gegenüber der aktuellen Version der Software darstellt, wie von Elevate nach eigenem Ermessen festgelegt.
2. ZUGANG UND NUTZUNG; GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE; FEEDBACK.
2.1 Zugriff und Nutzung. Vorbehaltlichder Einhaltung der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung (einschließlich der fristgerechten Zahlung aller Gebühren) durch den Kunden und seine autorisierten Nutzer gewährt Elevate dem Kunden hiermit ein beschränktes, nicht exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, während der Laufzeit auf die Plattform und die Software zuzugreifen und diese zu nutzen, und zwar ausschließlich für die internen geschäftlichen Zwecke des Kunden.
2.2 Autorisierte Nutzer. Die Plattform und die Software dürfen ausschließlich von den autorisierten Nutzern des Kunden genutzt werden. Elevate stellt dem Kunden innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Datum des Inkrafttretens oder danach während der Laufzeit auf schriftliche Anfrage (eine E-Mail ist ausreichend) des Kunden Zugangsdaten für jeden seiner autorisierten Nutzer zur Verfügung. Der Kunde stellt sicher, dass seine autorisierten Nutzer ihre Zugangsdaten jederzeit angemessen schützen und die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhalten, und trägt die volle Verantwortung für jeden Verstoß gegen diese Vereinbarung durch einen autorisierten Nutzer. Der Kunde verpflichtet sich, Elevate unverzüglich über jede tatsächliche oder vermutete unbefugte Nutzung der Plattform oder der Software durch einen autorisierten Nutzer oder anderweitig sowie über jeden anderen Verstoß oder vermuteten Verstoß gegen diese Vereinbarung durch einen autorisierten Nutzer zu informieren.
2.3 Rechte an geistigem Eigentum.
(a) Das Eigentumsrecht und der Besitz an den Elevate-Materialien, einschließlich ihrer Codes, Sequenzen, abgeleiteten Werke, Organisation, Struktur, Schnittstellen, jeglicher Dokumentation, Daten, Handelsnamen, Marken oder anderer damit verbundener Materialien sowie jeglicher daran vorgenommenen Änderungen und Verbesserungen und aller geistigen Eigentumsrechte an den vorgenannten Elementen verbleiben zu jeder Zeit und für alle Zwecke bei Elevate und seinen Lieferanten und Lizenzgebern. Elevate überträgt dem Kunden weder aufgrund dieser Vereinbarung noch anderweitig Eigentumsrechte an den Elevate-Materialien oder an anderen Technologien, Inhalten oder sonstigen Materialien noch Rechte an geistigem Eigentum an den vorgenannten Elementen. Elevate behält sich hiermit ausdrücklich alle Rechte, Titel und Interessen an den Elevate-Materialien und allen damit verbundenen Rechten an geistigem Eigentum vor, die dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt wurden.
(b) Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung wird die Software und alle Kopien davon gemäß den hierin enthaltenen Bedingungen lizenziert und nicht an den Kunden verkauft oder anderweitig übertragen. Elevate und/oder seine Lieferanten behalten alle Eigentums- und Besitzrechte an der Software, allen Kopien davon und allen Elevate-Materialien.
2.4 Feedback. Wenn der Kunde oder einer seiner autorisierten Nutzer oder andere Mitarbeiter oder Auftragnehmer Kommentare, Vorschläge, Verbesserungsvorschläge oder sonstiges Feedback bezüglich der Elevate-Materialien an Elevate sendet oder übermittelt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf neue Funktionen oder Funktionalitäten in diesem Zusammenhang („Feedback“), steht es Elevate frei, dieses Feedback zu nutzen, ungeachtet etwaiger anderer Verpflichtungen oder Beschränkungen zwischen den Parteien, die dieses Feedback regeln. Der Kunde tritt hiermit im eigenen Namen sowie im Namen seiner autorisierten Nutzer, Mitarbeiter, Auftragnehmer und/oder Vertreter alle Rechte, Titel und Ansprüche an Elevate ab, und Elevate steht es frei, Ideen, Know-how, Konzepte, Techniken oder andere geistige Eigentumsrechte, die im Feedback enthalten sind, ohne Nennung der Quelle oder Vergütung an irgendeine Partei für beliebige Zwecke zu nutzen; vorausgesetzt jedoch, dass die Entscheidung darüber, ob Feedback genutzt oder integriert wird, im alleinigen Ermessen von Elevate liegt und Elevate nicht verpflichtet ist, Feedback zu nutzen oder zu integrieren. Zur Klarstellung: Der Kunde ist nicht verpflichtet, Elevate Feedback zu geben.
2.5 Aussetzung oder Beendigung der Dienste. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung ist Elevate berechtigt, direkt oder indirekt sowie unter Einsatz einer Sperrvorrichtung oder anderer rechtmäßiger Mittel den Zugang des Kunden, eines autorisierten Nutzers oder einer anderen Person zu den Diensten oder deren Nutzung ganz oder teilweise auszusetzen, zu beenden oder anderweitig zu verweigern, ohne dass sich daraus Verpflichtungen oder Haftungsansprüche ergeben, wenn: (a) Elevate eine gerichtliche oder sonstige behördliche Aufforderung oder Anordnung, eine Vorladung oder eine Anfrage von Strafverfolgungsbehörden erhält, die Elevate ausdrücklich oder durch angemessene Implikation dazu verpflichtet; (b) Elevate nach bestem Wissen und Gewissen und nach vernünftigem Ermessen feststellt, dass: (i) der Kunde oder ein autorisierter Nutzer eine wesentliche Bestimmung dieser Vereinbarung nicht eingehalten hat, einschließlich eines Verstoßes gegen die in Abschnitt 3.3 festgelegten Nutzungsbeschränkungen, oder anderweitig über den Umfang der gewährten Rechte hinaus oder für einen nach dieser Vereinbarung nicht autorisierten Zweck auf die Dienste zugegriffen oder diese genutzt hat; (ii) der Kunde oder ein autorisierter Nutzer an betrügerischen, irreführenden oder rechtswidrigen Aktivitäten im Zusammenhang mit den Diensten beteiligt ist, war oder wahrscheinlich sein wird; (iii) die Nutzung der Dienste durch den Kunden oder einen autorisierten Nutzer stört die Plattform, die Software oder die Nutzung der Plattform oder der Software durch andere Kunden oder stellt ein Sicherheitsrisiko für diese dar; oder (iv) die Bereitstellung der Dienste durch Elevate an den Kunden oder einen autorisierten Nutzer ist nach geltendem Recht untersagt; (c) der Kunde hat es versäumt, Gebühren oder andere Beträge, die Elevate im Zusammenhang mit den Diensten zustehen, gemäß den im jeweiligen Bestellformular und in Abschnitt 6 dieser Vereinbarung festgelegten Zahlungsbedingungen zu zahlen; oder (d) diese Vereinbarung läuft aus oder wird gemäß ihren Bestimmungen gekündigt. Zur Klarstellung: Dieser Abschnitt 2.5 schränkt keine anderen Rechte oder Rechtsbehelfe von Elevate ein, sei es nach Gesetz, nach Billigkeitsrecht oder gemäß dieser Vereinbarung.
2.6 Sonstige Dienstleistungen. Soweit Elevate sich bereit erklärt, dem Kunden zusätzlich zum Zugang zur Plattform und zur Software weitere Dienstleistungen zu erbringen, werden diese von Elevate „wie besehen“ und ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Gewährleistung bereitgestellt.
3. Verpflichtungen und Einschränkungen des Kunden.
3.1 Verpflichtungen des Kunden. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Erbringung der Dienste durch Elevate und die Erfüllung bestimmter anderer Verpflichtungen aus diesem Vertrag teilweise davon abhängen, dass der Kunde die ihm in einem geltenden Bestellformular auferlegten Verpflichtungen und Voraussetzungen rechtzeitig erfüllt, einschließlich, beispielsweise und ohne Einschränkung, die direkte Bereitstellung des Zugriffs auf Kundendaten durch den Kunden an Elevate über eine oder mehrere Verbindungen zur Plattform und/oder die Vermittlung von Kontakten zu Anbietern von Technologien und Dienstleistungen Dritter, die für die Einrichtung des Zugriffs auf Kundendaten erforderlich sind, die für die Erbringung der Dienste durch Elevate relevant sind (die„Kundenleistungen“). Dementsprechend ist der Kunde für alle Probleme verantwortlich, die sich aus den Kundenleistungen ergeben, und trägt das damit verbundene Risiko; Elevate übernimmt gegenüber dem Kunden keine Verantwortung oder Haftung für die Nichtbereitstellung der Dienste, soweit diese Ausfälle unmittelbar auf ein Versäumnis des Kunden zurückzuführen sind, die Kundenleistungen vollständig und fristgerecht bereitzustellen.
3.2 Kundentechnologie. Sofern in einem Bestellformular nicht ausdrücklich anders festgelegt, ist der Kunde gegenüber Elevate für die Beschaffung, Wartung und den Support des gesamten Internetzugangs, der Verbindung zur Plattform (WLAN, Ethernet und/oder DAS), sowie für alle Kundensysteme oder Technologien und Dienste Dritter, die im Zusammenhang mit den Diensten erforderlich sind, und für jegliche andere Computerhardware, Software und sonstige Ausrüstung und Technologie, die der Kunde benötigt, um auf die Plattform zuzugreifen und die Dienste zu erhalten (zusammenfassend die„Kundentechnologie“). Der Kunde ist allein verantwortlich für die Beschaffung und Wartung der gesamten Kundentechnologie, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Kosten, Gebühren, Aufwendungen und Steuern jeglicher Art, die mit dem Vorstehenden verbunden sind.
3.3 Nutzungsbeschränkungen. Der Kunde darf weder selbst noch anderen Personen gestatten, auf die Elevate-Materialien zuzugreifen oder diese zu nutzen, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet. Ohne Einschränkung des Vorstehenden erklärt sich der Kunde hiermit einverstanden und verpflichtet sich, weder selbst noch anderen Personen zu gestatten, direkt oder indirekt: (i) die Elevate-Materialien oder Teile davon zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, unterzulizenzieren, zu vertreiben oder anderweitig zu übertragen; (ii) die Elevate-Materialien oder Teile davon zu nutzen, zu kopieren, anzuzeigen oder vorzuführen, sofern dies nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet ist; (iii) die Elevate-Materialien oder Teile davon zu modifizieren, zu übersetzen oder darauf basierende abgeleitete Werke oder Verbesserungen zu erstellen; (iv) die Elevate-Materialien oder Teile davon, sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet, Dritten in irgendeiner Weise zur Nutzung im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zur Verfügung zu stellen oder Hosting-, Service-Bureau-, Time-Sharing-, Software-as-a-Service-, Cloud- oder ähnliche Technologien oder Dienste für Dritte bereitzustellen; (v) Sicherheitsvorrichtungen, Zugriffskontrollen oder damit verbundene Vorrichtungen, Prozesse oder Verfahren, die in Bezug auf die Elevate-Materialien eingerichtet wurden, zu umgehen, zu verletzen, zu deaktivieren oder zu umgehen; (vi) die Elevate-Materialien ganz oder teilweise zurückzuentwickeln, zu disassemblieren, zu dekompilieren, zu entschlüsseln, anzupassen oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode abzuleiten oder Zugriff darauf zu erlangen; (vii) die Dienste, Elevate-Systeme oder die Erbringung von Dienstleistungen durch Elevate an Dritte ganz oder teilweise zu beschädigen, zu zerstören, zu stören, außer Betrieb zu setzen, zu beeinträchtigen, zu behindern oder auf sonstige Weise zu beeinträchtigen oder zu schädigen; (viii) die Elevate-Materialien für Zwecke zu nutzen, die rechtswidrig sind oder gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstoßen oder mit diesen unvereinbar sind; (ix) auf die Elevate-Materialien in einer Weise oder zu einem Zweck zuzugreifen oder diese zu nutzen, die ein Recht an geistigem Eigentum oder ein anderes Recht eines Dritten verletzt, missbraucht oder anderweitig gegen dieses verstößt (einschließlich durch unbefugten Zugriff auf, Missbrauch, Nutzung, Änderung, Zerstörung oder Offenlegung der Daten eines anderen Elevate-Kunden); (x) auf die Elevate-Materialien zuzugreifen oder diese zu nutzen, um eine Wettbewerbsanalyse der Elevate-Materialien durchzuführen, einen konkurrierenden Software-Dienst oder ein konkurrierendes Produkt zu entwickeln, bereitzustellen oder zu nutzen oder für jeden anderen Zweck, der Elevate schadet oder einen wirtschaftlichen Nachteil für Elevate darstellt; oder (xi) auf die Elevate-Materialien zuzugreifen oder diese für andere Zwecke als die hierin ausdrücklich genehmigten zu nutzen.
4. Support & Wartung
4.1 Wartung und technischer Support. Während der Vertragslaufzeit erbringt Elevate die in Anhang A zu dieser Vereinbarung aufgeführten Wartungs- und Supportleistungen (die„Wartung und der technische Support“). Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Erbringung der Wartungs- und technischen Supportleistungen durch Elevate teilweise davon abhängt, dass der Kunde die ihm oder einem autorisierten Nutzer in Anhang A zugewiesenen Verpflichtungen und Voraussetzungen rechtzeitig erfüllt (die„Wartungsunterstützung durch den Kunden“). Die Verpflichtungen von Elevate im Rahmen der Wartungs- und technischen Supportleistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass die Wartungsunterstützung durch den Kunden in einer Weise erbracht wird, die es Elevate ermöglicht, seinen Verpflichtungen im Rahmen der Wartungs- und technischen Supportleistungen nachzukommen.
4.2 Aktualisierungen und Upgrades. Während der Laufzeit wird Elevate den Kunden über etwaige Aktualisierungen und Upgrades informieren. Elevate stellt dem Kunden Aktualisierungen ohne zusätzliche Gebühren zur Verfügung und bietet Upgrades mit oder ohne zusätzliche Gebühren an, wie von Elevate nach eigenem Ermessen festgelegt. Soweit mit einem Upgrade Gebühren verbunden sind, schließen die Parteien eine schriftliche Zusatzvereinbarung ab, in der die Preise und die Beschreibung des betreffenden Upgrades festgelegt sind. Die Plattform und/oder die Software können automatisch aktualisiert werden, sobald ein neues Update oder Upgrade verfügbar ist. Updates und Upgrades werden Teil der Plattform und/oder der Software und unterliegen den Bestimmungen dieser Vereinbarung.
5. Inhalte & Daten
5.1 Kundeninhalte. Der Kunde gewährt Elevate hiermit für die Laufzeit eine beschränkte, nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Vorführung und Verbreitung der Kundeninhalte sowie jeglicher Teile davon zum Zwecke der Erbringung der hierunter vereinbarten Dienstleistungen.
5.2 Kundendaten.
(a) Der Kunde behält sich alle Rechte, Ansprüche und Interessen an allen Kundendaten vor, mit Ausnahme der vorstehend genannten Lizenzen, die Elevate im Rahmen dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährt wurden. Elevate hat das Recht, und der Kunde gewährt Elevate hiermit eine weltweite, unwiderrufliche, gebührenfreie Lizenz, um: (i) die Kundendaten zur Erbringung der Dienstleistungen zu nutzen und weiterzugeben, (ii) Kundendaten im Zusammenhang mit der Erstellung von Benchmarking-Berichten zur Bereitstellung für den Kunden, anderen Kunden von Elevate oder zur allgemeinen Veröffentlichung bereitzustellen, vorausgesetzt, dass jede Nutzung der Kundendaten so aggregiert wird, dass (A) keine zugrunde liegenden Kundendaten in einem solchen Bericht ausdrücklich mitgeteilt oder dargestellt werden und (B) die zugrunde liegenden Kundendaten nicht in angemessener Weise mit dem Kunden in Verbindung gebracht oder anderweitig auf ihn zurückgeführt werden können ((A) und (B) zusammenfassend die„Nutzungsbeschränkungen für Kundendaten“), (iii) Kundendaten im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen für andere Kunden von Elevate oder dessen verbundenen Unternehmen an andere interne Abteilungen von Elevate oder dessen verbundenen Unternehmen weiterzugeben, vorbehaltlich der Beschränkungen der Nutzung von Kundendaten, und (iv) Kundendaten im Zusammenhang mit internen Abläufen und Funktionen zu kopieren, zu ändern und zu nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Trainieren von Modellen für maschinelles Lernen, Betriebsanalysen und Berichterstattung, interne Finanzberichterstattung und -analyse, Prüfungsfunktionen, Archivierungszwecke und sonstige Verbesserungen der Produkte und Dienstleistungen von Elevate.
(b) Der Kunde versichert und gewährleistet, dass er alle geltenden Datenschutzgesetze eingehalten hat und alle Rechte, Ansprüche und Interessen an den im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Kundendaten einholen wird, die für Elevate erforderlich sein könnten, um diese Kundendaten für die hierin genannten Zwecke zu verarbeiten. Soweit zutreffend und auf Verlangen von Elevate wird der Kunde Elevate eine Datenschutzerklärung vorlegen, die alle erforderlichen Hinweise für Personen enthält, deren Informationen in den Kundendaten enthalten sind, und/oder anderweitig alle geltenden Datenschutzgesetze in Bezug auf die Verarbeitung der Kundendaten durch Elevate erfüllt.
(c) Elevate hat angemessene administrative, technische und physische Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und aufrechtzuerhalten, um die Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der Kundendaten zu gewährleisten, wobei diese Vorkehrungen so gestaltet sein müssen, dass sie alle wesentlichen Anforderungen des geltenden Rechts erfüllen, einschließlich: (i) der Gewährleistung der Sicherheit und Vertraulichkeit der Kundendaten; (ii) des Schutzes vor vorhersehbaren Bedrohungen oder Gefahren für die Sicherheit oder Integrität der Kundendaten; (iii) Schutz vor unbefugtem Zugriff auf oder Änderung, Vernichtung, Offenlegung oder Nutzung der Kundendaten; und (iv) Gewährleistung der ordnungsgemäßen Entsorgung der Kundendaten.
(d) Sollte Elevate Kenntnis von einer unbefugten Nutzung, Änderung, Vernichtung oder Offenlegung von Kundendaten oder einem unbefugten Zugriff darauf erlangen (jedes der vorgenannten Ereignisse oder Umstände wird als „Sicherheitsvorfall“), wird Elevate den Kunden unverzüglich benachrichtigen und mit dem Kunden zusammenarbeiten (soweit dies vom Kunden in angemessener Weise verlangt wird und nach geltendem Recht erforderlich ist), um (i) Art und Umfang des Sicherheitsvorfalls zu bewerten, (ii) den Sicherheitsvorfall einzudämmen und unter Kontrolle zu bringen, um weiteren unbefugten Zugriff auf oder die unbefugte Nutzung von Kundendaten zu verhindern, und (iii) die betroffenen Parteien unverzüglich zu benachrichtigen, soweit dies nach geltendem Recht erforderlich ist oder anderweitig mit Zustimmung des Kunden erfolgt.
6. Zahlung
6.1 Gebühren. Der Kunde zahlt an Elevate die Gebühren sowie alle sonstigen im Bestellformular beschriebenen Gebühren und Entgelte gemäß den Bestimmungen in diesem Abschnitt 6.
6.2 Zusätzliche Gebühren. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung verpflichtet Elevate dazu, dem Kunden sonstige Dienstleistungen, Supportleistungen oder Entwicklungsleistungen zu erbringen, die über den Geltungsbereich dieser Vereinbarung hinausgehen. Elevate berechnet zusätzliche Gebühren für Dienstleistungen, Supportleistungen und/oder Entwicklungsleistungen, die dem Kunden über den Geltungsbereich dieser Vereinbarung hinaus erbracht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Softwareanpassungen, die Entwicklung mobiler Anwendungen, Integrationen mit Drittanbietern und zusätzliche benutzerdefinierte Berichte.
6.3 Zahlungsbedingungen
(a) Rechnungsplan. Elevate sendet dem Kunden Rechnungen gemäß dem im jeweiligen Bestellformular festgelegten Zeitplan.
(b) Zahlung. Sofern in einem Bestellformular nichts anderes festgelegt ist, hat der Kunde den Rechnungsbetrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der jeweiligen Rechnung zu begleichen. Der Kunde hat alle Zahlungen in US-Dollar zu leisten, sofern im Bestellformular nichts anderes angegeben ist, und die Zahlungen an Elevate per Überweisung, ACH oder auf andere ähnliche Weise auf ein oder mehrere von Elevate schriftlich benannte Konten zu überweisen.
(c) Zahlungsverzug. Unbeschadet anderer Rechtsmittel, die Elevate nach Gesetz oder Billigkeitsrecht zustehen: (a) Für Zahlungsverzüge des Kunden wird ab dem ursprünglichen Zahlungstermin ein Verzugszins in Höhe von eineinhalb Prozent (1,5 %) pro Monat oder der gesetzlich zulässige Höchstsatz erhoben, je nachdem, welcher niedriger ist, nachdem Elevate dem Kunden eine schriftliche Mahnung mit einer Frist von fünfzehn (15) Tagen zugestellt hat. Der Kunde erstattet Elevate alle angemessenen Kosten, die Elevate bei der Einziehung verspäteter Zahlungen oder Zinsen entstehen, einschließlich Anwaltskosten, Gerichtskosten und Inkassogebühren. Unbeschadet des Vorstehenden kann Elevate, wenn der Kunde eine Zahlung nicht bis zum jeweiligen Fälligkeitstermin leistet, die Erbringung der Dienste gemäß Abschnitt 2.5 aussetzen.
(d) Steuern. Alle Gebühren und sonstigen vom Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung zu zahlenden Beträge verstehen sich ohne Steuern und ähnliche Abgaben. Unbeschadet des Vorstehenden ist der Kunde für alle Umsatz-, Nutzungs- und Verbrauchssteuern sowie für alle sonstigen ähnlichen Steuern, Abgaben und Gebühren jeglicher Art verantwortlich, die von einer Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde oder einer Aufsichtsbehörde auf die vom Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung zu zahlenden Beträge erhoben werden, mit Ausnahme von Steuern, die auf das Einkommen von Elevate erhoben werden.
(e) Keine Abzüge oder Aufrechnungen. Alle gemäß dieser Vereinbarung an Elevate zu zahlenden Beträge sind vom Kunden in voller Höhe an Elevate zu zahlen, ohne jegliche Aufrechnung, Rückforderung, Gegenforderung, Abzug, Belastung oder Einbehaltung aus irgendeinem Grund (mit Ausnahme von Steuerabzügen oder -einbehaltungen, die nach geltendem Recht erforderlich sein können).
(f) Erhöhung der Gebühren. Elevate kann die Gebühren für das erste Jahr einer Verlängerungslaufzeit erhöhen, indem es den Kunden mindestens sechzig (60) Kalendertage vor Beginn dieser Verlängerungslaufzeit schriftlich darüber in Kenntnis setzt.
7. Laufzeit und Kündigung
7.1 Laufzeit. Die anfängliche Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt an dem in dem jeweiligen Bestellformular angegebenen Datum des Inkrafttretens und bleibt für den in dem jeweiligen Bestellformular angegebenen Zeitraum in vollem Umfang in Kraft, sofern sie nicht gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung vorzeitig gekündigt wird (die„anfängliche Laufzeit“). Sofern im jeweiligen Bestellformular nichts anderes festgelegt ist, verlängern sich diese Vereinbarung und das jeweilige Bestellformular automatisch um aufeinanderfolgende, aufeinander aufbauende Zeiträume von jeweils 12 Monaten (jeder dieser 12-Monats-Zeiträume wird als„Verlängerungszeitraum“und zusammen mit der Anfangslaufzeit als„Laufzeit“bezeichnet), es sei denn, eine der Parteien kündigt die Verlängerung schriftlich mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der Anfangslaufzeit oder des zu diesem Zeitpunkt geltenden Verlängerungszeitraums.
7.2 Kündigung. Zusätzlich zu allen anderen ausdrücklichen Kündigungsrechten, die an anderer Stelle in dieser Vereinbarung festgelegt sind:
(a) Kündigung wegen Nichtzahlung und Verstößen gegen Nutzungsbeschränkungen. Elevate kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung nach Zustellung einer schriftlichen Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn der Kunde: (i) fällige Beträge gemäß dieser Vereinbarung nicht bezahlt und dieser Zahlungsverzug länger als zehn (10) Werktage nach Zustellung der schriftlichen Mitteilung über die Nichtzahlung durch Elevate an den Kunden andauert; oder (ii) gegen eine seiner Verpflichtungen gemäß Abschnitt 2.2 oder 3.3 verstößt.
(b) Kündigung wegen Vertragsverletzung. Vorbehaltlich Abschnitt 7.2(a) kann jede Partei diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei mit Wirkung zum Zeitpunkt der Zustellung kündigen, unbeschadet aller sonstigen Rechte oder Rechtsbehelfe, die der nicht vertragsbrüchigen Partei nach Gesetz oder Billigkeitsrecht zustehen, wenn die andere Partei eine Bestimmung dieses Vertrags wesentlich verletzt und diese Verletzung (i) nicht behebbar ist oder (ii) wenn sie behebbar ist, für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über diesen Verstoß durch die vertragsbrüchige Partei von der nicht vertragsbrüchigen Partei unbehoben bleibt.
(c) Kündigung aus finanziellen Gründen. Jede Partei kann diesen Vertrag kündigen, falls die andere Partei: (i) die Liquidation, Sanierung, Auflösung oder Abwicklung ihres Unternehmens oder einen Vergleich bzw. eine Umschuldung ihrer gesamten oder im Wesentlichen aller Schulden anstrebt; (ii) die Bestellung oder die Übernahme durch einen Zwangsverwalter, Treuhänder, Konkursverwalter oder Liquidator für sich selbst oder für alle oder im Wesentlichen alle ihre Vermögenswerte beantragt oder dieser zustimmt; (iii) eine allgemeine Abtretung zugunsten ihrer Gläubiger vornimmt; (iv) ein Verfahren nach dem US-Insolvenzgesetz einleitet oder gegen sie eingeleitet wurde; oder (v) einen Antrag auf Entlastung stellt oder anderweitig eine Entlastung von oder eine Umschuldung ihrer Verbindlichkeiten nach einem anderen Gesetz in Bezug auf Konkurs, Insolvenz, Sanierung, Abwicklung oder Vergleich oder Umschuldung beantragt (einschließlich, ohne Einschränkung, der Zustimmung zur Erlassung eines Entlastungsbeschlusses in einem gegen sie angestrengten Zwangsinsolvenzverfahren).
7.3 Wirkung des Ablaufs oder der Kündigung; Fortbestand.
(a) Wirkung des Ablaufs oder der Kündigung. Bei Ablauf oder vorzeitiger Kündigung dieser Vereinbarung: (i) erlöschen alle zu diesem Zeitpunkt gültigen Bestellformulare automatisch oder werden gleichzeitig mit der Kündigung dieser Vereinbarung beendet, (ii) hat der Kunde die Nutzung aller Dienste oder Elevate-Materialien unverzüglich einzustellen, und Elevate kann (auch durch den Einsatz einer Sperrvorrichtung) den Zugang des Kunden und aller autorisierten Nutzer zu den Diensten oder den Elevate-Materialien sperren, (iii) erlöschen alle Lizenzen und sonstigen Rechte, die Elevate dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt hat, unverzüglich, (iv) bestehen alle Zahlungsverpflichtungen des Kunden, die bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Ablaufs oder der Kündigung entstanden sind (einschließlich aller Gebühren, die bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Ablaufs oder der Kündigung in Rechnung gestellt wurden, sowie aller bis einschließlich des Zeitpunkts des Inkrafttretens des Ablaufs oder der Kündigung angefallenen Kosten), auf unbestimmte Zeit fort, und (v) wird diese Vereinbarung von Elevate gekündigt, werden alle Gebühren, die fällig und zahlbar geworden wären, wenn diese Vereinbarung bis zum Ablauf der Laufzeit in Kraft geblieben wäre, vorzeitig fällig und zahlbar, und der Kunde hat diese Gebühren zusammen mit allen in Ziffer (iv) beschriebenen aufgelaufenen Zahlungsverpflichtungen nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung zu begleichen.
(b) Fortbestand. Die in den folgenden Abschnitten dargelegten Bestimmungen sowie alle sonstigen Rechte oder Pflichten der Parteien aus dieser Vereinbarung, die ihrer Natur nach auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung fortbestehen sollen, bleiben auch nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung bestehen: 2.3, 2.4, 2.6, 3.3, 5.2, 7.3, 8, 10, 11 und 12.
8. Vertraulichkeit.
8.1 Begriffsbestimmung. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle technischen oder geschäftlichen Informationen, die von einer Partei an die andere Partei weitergegeben werden und die: (i) bei schriftlicher Weitergabe zum Zeitpunkt der Weitergabe als „vertraulich“ oder „geschützt“ gekennzeichnet sind; (ii) bei mündlicher Offenlegung zum Zeitpunkt der Offenlegung als „vertraulich“ oder „geschützt“ gekennzeichnet sind und innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer solchen Offenlegung in einem Schreiben der offenlegenden Partei an die empfangende Partei zusammengefasst werden; oder (iii) unter den gegebenen Umständen von einer Person, die ein angemessenes geschäftliches Urteilsvermögen an den Tag legt, als vertraulich oder geschützt angesehen würden. Die Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung gelten als vertrauliche Informationen von Elevate.
8.2 Ausschlüsse. Informationen gelten nicht als vertrauliche Informationen, wenn die empfangende Partei nachweisen kann, dass diese Informationen: (i) der empfangenden Partei bereits vor dem Erhalt von der offenlegenden Partei direkt oder indirekt aus einer anderen Quelle bekannt waren als einer, die hinsichtlich dieser Informationen zur Vertraulichkeit verpflichtet ist; (ii) der empfangenden Partei (unabhängig von einer Offenlegung durch die offenlegende Partei) direkt oder indirekt aus einer anderen Quelle bekannt werden, die keiner Geheimhaltungspflicht in Bezug auf diese Informationen unterliegt; (iii) öffentlich bekannt werden oder auf andere Weise ihre Geheimhaltung oder Vertraulichkeit verlieren, sofern dies nicht auf einen Verstoß gegen diese Vereinbarung durch die empfangende Partei zurückzuführen ist; oder (iv) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt werden, ohne dass die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei verwendet oder eingesehen wurden. Die Bestimmungen dieses Abschnitts 8 hindern eine Partei nicht daran, die vertraulichen Informationen der anderen Partei in dem Umfang offenzulegen, wie dies durch Gesetze oder Vorschriften vorgeschrieben ist; vorausgesetzt, dass die zur Offenlegung verpflichtete Partei angemessene Anstrengungen unternimmt, um die andere Partei im Voraus angemessen über die erforderliche Offenlegung zu informieren, damit die andere Partei diese Offenlegung verhindern oder einschränken kann.
8.3 Beschränkungen und Verpflichtungen. Keine der Parteien darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei in irgendeiner Weise für eigene Zwecke oder für die Zwecke Dritter nutzen, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet, noch darf sie diese an Dritte weitergeben. Jede Partei hat Vorkehrungen zum Schutz der Vertraulichkeit dieser Informationen zu treffen, die nicht weniger streng sind als die Vorkehrungen, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen gleicher Art und Bedeutung trifft, in jedem Fall jedoch nicht weniger als angemessene Maßnahmen. Jede Partei darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei an ihre verbundenen Unternehmen sowie an ihre und deren jeweiligen Direktoren, Führungskräfte, Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer, Rechts- oder Finanzberater und andere Beauftragte („Vertreter“) weitergeben, die jeweils (a) einen berechtigten Bedarf an der Kenntnis dieser vertraulichen Informationen haben, jedoch ausschließlich in dem Umfang, der zur Erfüllung der hierin gewährten Verpflichtungen oder zur Ausübung der hierin gewährten Rechte erforderlich ist, und zu keinem anderen Zweck, und (b) hinsichtlich der von der empfangenden Partei erhaltenen vertraulichen Informationen an Vertraulichkeits- und Geheimhaltungspflichten gebunden sind (sei es durch Vertrag oder durch gesetzliche, ethische oder treuhänderische Pflichten), die nicht weniger restriktiv sind als die Bestimmungen dieses Abschnitts 8. Jede Partei haftet für das Verhalten ihrer Vertreter in demselben Umfang, als hätte diese Partei das betreffende Verhalten selbst begangen.
9. Zusicherungen und Gewährleistungen
9.1 Gewährleistungen.
(a) Seitens von Elevate. Elevate versichert und gewährleistet dem Kunden, dass: (i) es zum Abschluss dieser Vereinbarung befugt ist; (ii) der Abschluss und die Erfüllung dieser Vereinbarung nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen einer anderen Vereinbarung stehen, deren Vertragspartei es ist, oder zu einem wesentlichen Verstoß gegen diese führen; (iii) es bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag alle für Elevate geltenden Gesetze und Vorschriften der Vereinigten Staaten einhalten wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Bundes-, Landes- und lokalen Gesetze und Vorschriften der Vereinigten Staaten; und (iv) nach bestem Wissen von Elevate die Dienste keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen, missbrauchen oder gegen diese verstoßen und dies auch in Zukunft nicht tun werden.
(b) Durch den Kunden. Der Kunde versichert und gewährleistet, dass: (i) er zum Abschluss dieser Vereinbarung befugt ist; (ii) der Abschluss und die Erfüllung dieser Vereinbarung nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen einer anderen Vereinbarung stehen, deren Vertragspartei er ist, oder zu einem wesentlichen Verstoß gegen diese führen; (iii) er bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen und der Ausübung seiner Rechte aus diesem Vertrag alle für ihn geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Bundes-, Landes- und lokalen Gesetze und Vorschriften; und (iv) die Kundeninhalte keine Rechte Dritter verletzen, missbrauchen oder gegen diese verstoßen werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechte an geistigem Eigentum, Persönlichkeitsrechte und Datenschutzrechte.
9.2 Haftungsausschluss. DIE IN ABSCHNITT 9.1 GENANNTEN GEWÄHRLEISTUNGEN TRETEN AN DIE STELLE ALLER ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN, UND JEDE PARTEI LEHNT DIESE HIERMIT AUSDRÜCKLICH AB. JEDE PARTEI LEHNT AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND BEDINGUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH EIGENTUMSRECHTEN, MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. KEINE BERATUNG ODER INFORMATION, OB MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH, DIE VON ELEVATE ODER ANDERSWO ERHALTEN WURDE, BEGRÜNDET EINE GARANTIE, DIE NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGT IST. MIT AUSNAHME DER IN ABSCHNITT 9.1 AUSDRÜCKLICH GENANNTEN GEWÄHRLEISTUNGEN WERDEN ALLE DIENSTLEISTUNGEN UND ELEVATE-MATERIALIEN VON ELEVATE „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, UND ELEVATE ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR, DASS DIE DIENSTLEISTUNGEN UND ELEVATE-MATERIALIEN DEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ODER ANDERER PERSONEN ENTSPRECHEN, UNTERBRECHUNGSFREI SIND, EIN BEZOGENES ERGEBNIS ERZIELEN, MIT DEN SYSTEMEN DES KUNDEN ODER MIT TECHNOLOGIEN UND DIENSTLEISTUNGEN VON DRITTANBIETERN KOMPATIBEL SIND, FEHLERFREI SIND ODER VOLLSTÄNDIG SICHER, GENAU, VOLLSTÄNDIG ODER FREI VON SCHÄDLICHEM CODE SIND. ELEVATE GIBT KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN AB UND ÜBERNIMMT KEINE VERPFLICHTUNGEN ODER HAFTUNG, DIE SICH AUS TECHNOLOGIEN UND DIENSTLEISTUNGEN VON DRITTANBIETERN ERGEBEN ODER DURCH DIESE VERURSACHT WERDEN, UND LEHNT DIESE HIERMIT AUSDRÜCKLICH AB.
10. Haftungsfreistellung.
10.1 Freistellung durch Elevate. Elevate verpflichtet sich, den Kunden, seine verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Geschäftsführer, leitende Angestellte, Mitarbeiter, Beauftragte, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger (jeweils eine„vom Kunden freigestellte Partei“) von und gegen jegliche Verluste, die sich aus Ansprüchen, Forderungen, Klagen oder Verfahren ergeben, die von einem Dritten eingeleitet werden, der behauptet, dass die Nutzung der Dienste durch den Kunden gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung die US-amerikanischen Rechte an geistigem Eigentum dieses Dritten verletzt oder missbraucht. Der Kunde hat Elevate unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch zu informieren und Elevate die volle Kontrolle, Befugnis, Informationen und Unterstützung (auf Kosten von Elevate) bei der Beilegung und/oder Abwehr eines solchen Anspruchs zu gewähren; vorausgesetzt, dass Elevate einen solchen Anspruch nicht beilegt oder einen Vergleich schließt oder der Erlassung eines Urteils zustimmt, für das eine vom Kunden freigestellte Partei gemäß diesem Abschnitt 10.1 eine Freistellung beantragt, es sei denn, ein solcher Vergleich, eine solche Einigung oder eine solche Zustimmung (a) beinhaltet eine bedingungslose Freistellung der vom Kunden freigestellten Partei von jeglicher Haftung, die sich aus einem solchen Anspruch ergibt; (b) kein Eingeständnis oder keine Erklärung enthält, die auf ein Fehlverhalten oder eine Haftung seitens der vom Kunden entschädigten Partei hindeutet; und (c) keine billigkeitsrechtliche Anordnung, kein Urteil und keine Bedingung (mit Ausnahme der Tatsache der Zahlung oder der Höhe dieser Zahlung) enthält, die in irgendeiner Weise das Geschäft der vom Kunden entschädigten Partei beeinträchtigt, einschränkt oder behindert. Elevate übernimmt keinerlei Haftung in Bezug auf Ansprüche, die von einer vom Kunden freigestellten Partei ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Elevate beigelegt wurden.
10.2 Freistellung durch den Kunden. Der Kunde hat Elevate, seine verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Direktoren, Führungskräfte, Mitarbeiter, Beauftragte, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger (jeweils eine„von Elevate freigestellte Partei“) von jeglichen Verlusten freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus Ansprüchen, Forderungen, Klagen oder Verfahren ergeben, die von Dritten angestrengt werden und die sich aus Folgendem ergeben oder daraus resultieren (oder von denen behauptet wird, dass sie sich daraus ergeben oder daraus resultieren): (i) einer Verletzung der in Abschnitt 9.1(b) dargelegten Gewährleistungen durch den Kunden; (ii) fahrlässigen Handlungen oder Unterlassungen oder vorsätzlichem Fehlverhalten des Kunden, eines autorisierten Nutzers oder von Mitarbeitern oder Auftragnehmern des Kunden im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung; (iii) den Kundeninhalten; und (iv) einer Verletzung oder einem Verstoß gegen die Abschnitte 2.2 oder 3.3. Elevate hat den Kunden unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch zu unterrichten und dem Kunden die volle Kontrolle, Befugnis, Informationen und Unterstützung (auf Kosten des Kunden) bei der Beilegung und/oder Abwehr eines solchen Anspruchs zu gewähren; vorausgesetzt, dass der Kunde einen solchen Anspruch nicht beilegt oder einen Vergleich schließt oder der Erlassung eines Urteils zustimmt, für das eine von Elevate entschädigte Partei gemäß diesem Abschnitt 10.2 eine Entschädigung verlangt, es sei denn, ein solcher Vergleich, eine solche Einigung oder eine solche Zustimmung (a) beinhaltet eine bedingungslose Freistellung der von Elevate entschädigten Partei von jeglicher Haftung, die sich aus einem solchen Anspruch ergibt; (b) kein Eingeständnis oder keine Erklärung enthält, die auf ein Fehlverhalten oder eine Haftung seitens der von Elevate entschädigten Partei hindeutet; und (c) keine billigkeitsrechtliche Anordnung, kein Urteil und keine Bedingung (mit Ausnahme der Tatsache der Zahlung oder der Höhe dieser Zahlung) enthält, die in irgendeiner Weise das Geschäft der von Elevate entschädigten Partei beeinträchtigt, einschränkt oder behindert. Der Kunde übernimmt keinerlei Haftung in Bezug auf Ansprüche, die von einer von Elevate freigestellten Partei ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden beigelegt wurden.
10.3 Ausschlüsse von der Freistellungsverpflichtung von Elevate. Elevate ist gemäß Abschnitt 10.1 nicht verpflichtet, sofern und soweit ein solcher Anspruch aus folgenden Gründen entsteht oder damit in Zusammenhang steht: (a) Technologien und Dienste Dritter oder Kundendaten, (b) dem Zugriff auf oder der Nutzung der Dienste durch den Kunden oder einen autorisierten Nutzer (i) in Verbindung mit Hardware, Systemen, Software, Netzwerken oder anderen Materialien oder Diensten, die nicht von Elevate geliefert oder bereitgestellt wurden (sofern nicht ausdrücklich schriftlich von Elevate genehmigt), (ii) nach Änderungen, die (A) ganz oder teilweise von Elevate gemäß den Anforderungen des Kunden oder den Spezifikationen des Kunden vorgenommen wurden oder (B) von oder im Namen einer anderen Person als Elevate vorgenommen wurden (sofern nicht ausdrücklich schriftlich von Elevate genehmigt), (c) das Versäumnis des Kunden, (i) Aktualisierungen oder Upgrades oder (ii) Patches, Ersetzungen, Verbesserungen oder sonstige Änderungen zu implementieren, die Elevate dem Kunden schriftlich (wobei eine E-Mail ausreicht) mitteilt und deren Implementierung Elevate vom Kunden verlangt, um eine mutmaßliche widerrechtliche Aneignung oder Verletzung zu vermeiden, oder (d) die Nutzung der Dienste oder der Elevate-Materialien durch den Kunden oder einen autorisierten Nutzer in einer Weise, die nicht im Einklang mit dieser Vereinbarung steht.
10.4 Rechtsbehelfe bei Rechtsverletzungen. Für den Fall, dass die Dienste nach Ansicht eines Gerichts oder nach Ansicht von Elevate die US-Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzen oder wahrscheinlich verletzen, hat Elevate die Möglichkeit, auf eigene Kosten: (a) die Dienste ganz oder teilweise zu ändern oder zu ersetzen, um die Dienste nicht mehr rechtsverletzend zu gestalten und gleichzeitig im Wesentlichen ähnliche Merkmale und Funktionen bereitzustellen; (b) das Recht für den Kunden zu erwirken, die Dienste wie in dieser Vereinbarung vorgesehen weiter zu nutzen; oder (c) nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden diese Vereinbarung in Bezug auf alle oder einen Teil der Dienste zu kündigen, vom Kunden zu verlangen, die Nutzung der Dienste und der Elevate-Materialien unverzüglich einzustellen, und einen anteiligen Teil der vom Kunden tatsächlich gezahlten Gebühren auf der Grundlage der Anzahl der Monate der Laufzeit, die seit dem Datum des Inkrafttretens bis zum Datum des Inkrafttretens der Kündigung verstrichen sind, zurückzuerstatten. DIESER ABSCHNITT 10.4 LEGT DIE GESAMTE HAFTUNG UND VERPFLICHTUNG VON ELEVATE SOWIE DEN AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSBEHELF DES KUNDEN IN BEZUG AUF TATSÄCHLICHE ODER ANGEBLICHE ANSPRÜCHE WEGEN VERLETZUNG VON RECHTEN AN GEISTIGEM EIGENTUM IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ZUGRIFF DES KUNDEN AUF DIE DIENSTLEISTUNGEN ODER DEREN NUTZUNG FEST.
11. Haftungsbeschränkung. MIT AUSNAHME VON (A) EINER VERLETZUNG DER ABSCHNITTE 2.2 UND 3.3 DURCH DEN KUNDEN, (B) EINER VERLETZUNG DES ABSCHNITTS 8 DURCH EINE DER PARTEIEN UND (C) DER JEWEILIGEN SCHADENSERSATZVERPFLICHTUNGEN DER PARTEIEN GEMÄSS ABSCHNITT 10 DIESER VEREINBARUNG: (I) HAFTEN DIE PARTEIEN IN KEINEM FALL FÜR BESONDERE, NEBEN-, STRAF-, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER DER ERBRINGUNG DER DIENSTLEISTUNGEN DURCH ELEVATE, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE HAFTUNG AUS ANSPRÜCHEN AUS VERTRAG, GEWÄHRLEISTUNG, Deliktsrecht (einschließlich Fahrlässigkeit), Produkthaftung oder aus anderen Gründen, unabhängig davon, ob eine der Parteien auf die Möglichkeit solcher Verluste oder Schäden hingewiesen wurde: UND (II) DIE GESAMTHAFTUNG VON ELEVATE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG, AUS ALLEN KLAGEGRÜNDEN UND NACH ALLEN HAFTUNGSTHEORIEN, IST BESCHRÄNKT AUF DEN HÖHEREN DER FOLGENDEN BETRÄGE: (X) DEN BETRAG DER VOM KUNDEN AN ELEVATE TATSÄCHLICH GEZAHLTEN GEBÜHREN WÄHREND DES ZWÖLF (12) MONATEN UNMITTELBAR VOR DIESER FORDERUNG AN ELEVATE ENTRICHTET HAT, UND (Y) 10.000 US-DOLLAR. DIE PARTEIEN HABEN VEREINBART, DASS DIESE BESCHRÄNKUNGEN AUCH DANN GÜLTIG BLEIBEN UND ANWENDUNG FINDEN, WENN SICH HERAUSSTELLT, DASS EIN IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGTER BESCHRÄNKTER RECHTSBEHELF SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT HAT.
12. Sonstiges.
12.1 Marketing und Werbung. Der Kunde und Elevate verpflichten sich, im gegenseitigen Einvernehmen angemessene Möglichkeiten für gemeinsames Marketing und Werbung im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen durch Elevate und/oder den daraus resultierenden Ergebnissen zu nutzen. Die Parteien werden in gutem Glauben zusammenarbeiten und sich nach besten Kräften bemühen, den Zeitpunkt, den Inhalt und den Umfang solcher Marketing- und Werbemaßnahmen zu koordinieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine öffentliche Würdigung der Beziehung zwischen den Parteien und der von Elevate zu erbringenden Dienstleistungen über und durch Medien der Endemik-Branche (Sport und Unterhaltung) (z. B. Sports Business Journal, Sportico, VenuesNow, usw.) sowie über Elevate-eigene Medienplattformen (z. B. Website, Social-Media-Plattformen) zu koordinieren, wobei eine solche Bekanntgabe spätestens dreißig (30) Tage nach dem Datum des Inkrafttretens erfolgen muss, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren; vorausgesetzt, dass der Wortlaut und der Inhalt einer solchen Bekanntgabe von den Parteien einvernehmlich vereinbart werden müssen. Ungeachtet des Vorstehenden wird keine der Parteien ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Pressemitteilungen oder Veröffentlichungen herausgeben oder sonstige Werbemaßnahmen in Bezug auf die andere Partei durchführen, sei es schriftlich oder mündlich. Darüber hinaus gewährt der Kunde Elevate hiermit das Recht, den Kunden in Werbematerialien (einschließlich in Pitch-Decks, auf seiner Website und/oder auf seinen Social-Media-Plattformen) aufzuführen und die Art und die Ergebnisse der von Elevate erbrachten Dienstleistungen auf aggregierter und/oder verallgemeinerter Basis zu erörtern (einschließlich der Erstellung einer oder mehrerer Fallstudien oder ähnlicher Übersichten über die Dienstleistungen).
12.2 Abtretung. Die Parteien verpflichten sich hiermit ausdrücklich, sowie ihre zulässigen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger, zur Einhaltung aller Bestimmungen dieser Vereinbarung. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders festgelegt, ist keine der Parteien berechtigt, diese Vereinbarung oder ihre Rechte, Ansprüche und Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der anderen Partei, die nach alleinigem und uneingeschränktem Ermessen der anderen Partei verweigert werden kann, auf eine andere Person zu übertragen oder abzutreten. Ungeachtet des Vorstehenden ist Elevate berechtigt, diese Vereinbarung sowie alle ihre Rechte aus dieser Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden (a) an ein verbundenes Unternehmen von Elevate und (b) an ein überlebendes oder erwerbendes Unternehmen im Falle eines Kontrollwechsels bei Elevate abzutreten. Der Begriff„Kontrollwechsel“bezeichnet das Eintreten eines der folgenden Ereignisse: (i) die Übernahme einer Partei durch eine andere Person oder juristische Person mittels einer Transaktion oder einer Reihe damit verbundener Transaktionen (einschließlich, ohne Einschränkung, eines Aktienkaufs, einer Umstrukturierung, einer Fusion oder einer Konsolidierung, jedoch unter Ausschluss einer Fusion, die ausschließlich zum Zweck der Änderung des Sitzes dieser Partei durchgeführt wird), oder (ii) der Verkauf aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte einer Partei, sofern im Fall von Ziffer (i) die Inhaber der unmittelbar vor dieser Transaktion oder dieser Reihe miteinander verbundener Transaktionen eingetragenen Anteile dieser Partei unmittelbar nach dieser Transaktion oder dieser Reihe miteinander verbundener Transaktionen weniger als fünfzig Prozent (50 %) der Stimmrechte der übernehmenden oder erwerbenden Einheit halten. Unbeschadet des Vorstehenden ist diese Vereinbarung nach Ermessen von Elevate für die Rechtsnachfolger oder Erwerber des Kunden verbindlich, einschließlich aller Empfänger im Wesentlichen aller Vermögenswerte des Kunden. Wenn beispielsweise eine Transaktion mit Kontrollwechsel zwischen dem Kunden und einem Dritten stattfindet, durch die der Dritte nach Ermessen von Elevate das Eigentum am Kunden erwirbt, ist dieser Dritte an die Bestimmungen dieser Vereinbarung gebunden.
12.3 Anwendbares Recht. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien und ist entsprechend auszulegen, unter Ausschluss der dortigen Kollisionsnormen. Die Parteien schließen die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf aus. Jegliche Rechtsstreitigkeiten oder Verfahren, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, werden ausschließlich vor den Bundes- oder Staatsgerichten in Santa Clara County, Kalifornien, verhandelt, und die Parteien erklären sich hiermit unwiderruflich mit der persönlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand dort einverstanden.
12.4 Billigkeitsrechtliche Rechtsbehelfe. Ungeachtet des Abschnitts 12.3 kann jede Partei vor einem anderen Gericht ihrer Wahl mit zuständiger Gerichtsbarkeit ein Verfahren einleiten, um eine einstweilige Verfügung oder einen anderen billigkeitsrechtlichen Rechtsbehelf zum Schutz ihrer Rechte an geistigem Eigentum oder vertraulichen Informationen zu erwirken oder, im Falle von Elevate, um die in Abschnitt 3.3 festgelegten Nutzungsbeschränkungen durchzusetzen. Jede Partei erkennt an, dass die unbefugte Nutzung oder Offenlegung der vertraulichen Informationen oder geistigen Eigentumsrechte der anderen Partei oder, im Falle des Kunden, ein Verstoß gegen Abschnitt 3.3 der anderen Partei einen irreparablen Schaden und erhebliche Verluste zufügen würde, deren Ausmaß schwer zu beziffern sein kann, und dass die andere Partei das Recht hat, unverzüglich einen billigkeitsrechtlichen Rechtsbehelf zu beantragen, einschließlich einer Unterlassungsverfügung, einer einstweiligen Verfügung, einer Erfüllungsklage und aller sonstigen Rechtsbehelfe, die vor einem Gericht verfügbar sind, ohne dass eine Kaution oder sonstige Sicherheit hinterlegt werden muss oder ein tatsächlicher Schaden nachgewiesen werden muss oder dass ein finanzieller Schadenersatz kein angemessener Rechtsbehelf ist. Diese Rechtsbehelfe sind nicht abschließend und gelten zusätzlich zu allen anderen Rechtsbehelfen, die nach Gesetz, Billigkeitsrecht oder anderweitig zur Verfügung stehen.
12.5 Rechtsverhältnis. Die Vertragsparteien sind unabhängige Vertragspartner. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung begründet ein Vertretungsverhältnis, ein Arbeitsverhältnis, eine Personengesellschaft, ein Treuhandverhältnis oder ein Gemeinschaftsunternehmen zwischen den Vertragsparteien. Keine der Vertragsparteien (noch ein Beauftragter oder Mitarbeiter dieser Partei) darf im Namen der anderen Partei Zusicherungen oder Gewährleistungen abgeben oder Verpflichtungen eingehen.
12.6 Höhere Gewalt. Wenn die Erfüllung dieser Vereinbarung oder einer Verpflichtung aus dieser Vereinbarung (einschließlich des Zugriffs des Kunden auf die Plattform oder deren Nutzung, Software oder Dienste) durch Ursachen verhindert, eingeschränkt oder beeinträchtigt wird, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer der Parteien liegen (ein„Ereignis höherer Gewalt“), und wenn die Partei, die ihre Verpflichtungen nicht erfüllen kann, die andere Partei unverzüglich schriftlich über ein solches Ereignis höherer Gewalt in Kenntnis setzt, werden die Verpflichtungen der Partei, die sich auf diese Bestimmung beruft, in dem Umfang und für den Zeitraum ausgesetzt, der aufgrund des Ereignisses höherer Gewalt erforderlich ist. Der Begriff„Ereignis höherer Gewalt“umfasst unter anderem Naturkatastrophen, Feuer, Explosionen, Erdbeben, Vandalismus, Stürme oder andere ähnliche Ereignisse, Anordnungen oder Handlungen militärischer, staatlicher oder ziviler Behörden, nationale Notstände, Aufstände, Unruhen, Kriege, Streiks, Aussperrungen, Arbeitsniederlegungen oder andere Arbeitskonflikte, Ausfälle von Lieferanten, Epidemien oder Pandemien sowie andere Ursachen oder Ereignisse, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei liegen, unabhängig davon, ob sie den oben aufgeführten ähnlich sind oder nicht; vorausgesetzt jedoch, dass finanzielle Schwierigkeiten allein nicht als Ereignis höherer Gewalt gelten und keine der Parteien von den hierin festgelegten Verpflichtungen entbinden. Die entschuldigte Partei hat unter den gegebenen Umständen angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um solche Ursachen der Nichterfüllung zu vermeiden oder zu beseitigen, und hat die Erfüllung mit angemessener Eile fortzusetzen, sobald diese Ursachen beseitigt sind oder wegfallen. Eine Handlung oder Unterlassung gilt als im Rahmen der zumutbaren Kontrolle einer Partei liegend, wenn sie von dieser Partei oder ihren Mitarbeitern, Führungskräften, Beauftragten oder verbundenen Unternehmen begangen, unterlassen oder verursacht wurde.
12.7 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung für rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, erklären sich die Parteien damit einverstanden, dass diese Bestimmung im größtmöglichen zulässigen Umfang so durchgesetzt wird, dass der Wille der Parteien gewahrt bleibt, und die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung werden dadurch in keiner Weise beeinträchtigt oder angegriffen. Stellt ein Gericht fest, dass eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar ist, dass sie jedoch durch eine Einschränkung gültig und durchsetzbar würde, so gilt diese Bestimmung als in dieser eingeschränkten Form verfasst, ausgelegt und durchgesetzt. Soweit dies zur Verwirklichung des Willens der Parteien erforderlich ist, verhandeln die Parteien in gutem Glauben über eine Änderung dieser Vereinbarung, um die nicht durchsetzbare Formulierung durch eine durchsetzbare Formulierung zu ersetzen, die diesem Willen so nahe wie möglich kommt.
12.8 Verzicht. Ein Versäumnis oder eine Unterlassung einer Vertragspartei, ein Recht auszuüben, das bei einer Nichteinhaltung oder einem Verstoß einer anderen Vertragspartei gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung entsteht, beeinträchtigt dieses Recht oder diese Befugnis nicht und ist nicht als Verzicht darauf auszulegen. Ein Verzicht einer der Vertragsparteien auf die Erfüllung einer der von einer der anderen Vertragsparteien zu erbringenden Verpflichtungen, Bedingungen oder Vereinbarungen gilt nicht als Verzicht auf die Geltendmachung späterer Verstöße gegen diese oder gegen andere in dieser Vereinbarung enthaltene Verpflichtungen, Bedingungen oder Vereinbarungen.
12.9 Mitteilungen. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung zu übermittelnden Mitteilungen gelten als zugestellt: (i) fünf (5) Kalendertage nach Einlieferung per Einschreiben oder als Einschreiben; (ii) drei (3) Kalendertage nach Übergabe an einen nationalen Übernachtkurierdienst oder einen (1) Werktag nach Bestätigung der Zustellung durch diesen Kurierdienst; oder (iii) bei persönlicher Zustellung oder Zustellung durch einen Boten zum Zeitpunkt der Zustellung, jeweils adressiert an die folgenden Adressen (oder eine andere Adresse, die einer Partei wie oben beschrieben mitgeteilt wurde):
Falls an Elevate:
Elevate Sports Ventures Inc.
1 Pennsylvania Plaza, Suite 4420
New York, NY 10119
z. Hd.: Jim Caruso
Mit Kopie an:
Elevate Sports Ventures Inc.
3600 South Blvd., Suite 300
Charlotte, NC 282209
z. Hd.: Rechtsabteilung
Falls an den Kunden:
Wie im Bestellformular angegeben
12.10 Gesamte Vereinbarung. Die diesem Vertrag beigefügten Anhänge/Anhangsblätter werden durch diesen Verweis in den Vertrag aufgenommen. Dieser Vertrag (einschließlich aller beigefügten Anhänge) und das entsprechende Bestellformular stellen die vollständige, ausschließliche und endgültige Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands dar und ersetzen alle früheren und gleichzeitigen Vereinbarungen, Absprachen, Verhandlungen und Gespräche, ob mündlich oder schriftlich, zwischen den Parteien bezüglich dieses Vertragsgegenstands. Elevate lehnt hiermit alle Bedingungen in sonstigen Mitteilungen des Kunden ab, die im Widerspruch zu dieser Vereinbarung und dem jeweiligen Bestellformular stehen oder diese ergänzen oder ändern sollen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser Vereinbarung und dem Bestellformular sind zudem die Bestimmungen des Bestellformulars maßgebend. Diese Vereinbarung kann von Elevate von Zeit zu Zeit nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden geändert, modifiziert oder aktualisiert werden. Sofern gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist, gilt der fortgesetzte Zugriff des Kunden auf die Dienste oder deren Nutzung nach etwaigen Ergänzungen, Änderungen oder Aktualisierungen der Vertragsbedingungen als Zustimmung des Kunden zu diesen ergänzten, geänderten oder aktualisierten Bedingungen.
[Rest der Seite absichtlich leer gelassen]
Anlage A
: Wartung und Service
1. Begriffsbestimmungen.
a. „Verfügbar“ oder „Verfügbarkeit“ bedeutet, dass die Plattform und die betreffende Software dem Kunden und seinen autorisierten Benutzern im Wesentlichen gemäß der Dokumentation zum Zugriff und zur Nutzung zur Verfügung stehen.
b. „Ausfallzeit“bezeichnet jeden Zeitraum innerhalb eines geltenden Leistungszeitraums, in dem die Plattform und die Software nicht verfügbar sind, wobei jedoch entschuldbare Ausfallzeiten davon ausgenommen sind.
c. „Notfallwartung“bezeichnet jede Ausfallzeit, die im Zusammenhang mit der Erkennung und/oder Behebung eines kritischen Fehlers, einer Sicherheitslücke oder eines schwerwiegenden Mangels an der Plattform oder der Software durch Elevate erforderlich ist, wobei Elevate auf der Grundlage einer Bewertung des Fehlers, der Sicherheitslücke oder des Mangels feststellt, dass eine sofortige Behebung erforderlich ist und die im Zusammenhang mit planmäßigen Wartungsarbeiten vorgesehene Benachrichtigung nicht in angemessener Weise erfolgen kann.
d. „Entschuldbare Ausfallzeit“bezeichnet jeden Zeitraum der Ausfallzeit während des jeweiligen Leistungszeitraums, der zurückzuführen ist auf (i) Ereignissen höherer Gewalt, (ii) geplanten Wartungsarbeiten oder Notfall-Ausfallzeiten, (iii) Ausfällen von Kundensystemen oder Technologien und Diensten Dritter, die im Zusammenhang mit dem Zugriff des Kunden auf die Plattform und die Software oder deren Nutzung erforderlich sind, sowie (iv) Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder seiner autorisierten Nutzer, die gegen diese Vereinbarung verstoßen, einschließlich des Zugriffs auf die Plattform oder die Software oder deren Nutzung, sofern dies nicht streng im Einklang mit der Vereinbarung erfolgt.
e. Der Begriff„Ereignisse höherer Gewalt“hat die Bedeutung, die ihm in der Vereinbarung zugewiesen wird.
f. „Geplante Wartungsarbeiten“bezeichnet jede geplante Ausfallzeit, über die der Kunde mindestens vierundzwanzig (24) Stunden im Voraus schriftlich von Elevate informiert wird und die in einem bestimmten Servicezeitraum zwölf (12) Stunden nicht überschreiten darf. Elevate unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um geplante Wartungsarbeiten zwischen 23:00 Uhr und 05:00 Uhr Eastern Standard Time durchzuführen.
g. „Nutzungszeitraum“bezeichnet jeden Kalendermonat der Vertragslaufzeit, beginnend mit dem ersten Monat, in dem dem Kunden und seinen autorisierten Nutzern Zugang zur Plattform gewährt wird und diese genutzt werden kann.
h. Der Begriff„Technologien und Dienste von Drittanbietern“hat die ihm in der Vereinbarung zugewiesene Bedeutung.
2. Verfügbarkeitszusage. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung unternimmt Elevate wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um dem Kunden die Dienste während der Vertragslaufzeit für mindestens 99 % jedes Dienstleistungszeitraums zur Verfügung zu stellen (die„Verfügbarkeitszusage“). Die Verfügbarkeit wird berechnet, indem die kumulierten Minuten der Ausfallzeit in einem Dienstleistungszeitraum von der Gesamtzahl der Minuten in dem jeweiligen Dienstleistungszeitraum abgezogen und das Ergebnis durch die Gesamtzahl der Minuten in diesem Dienstleistungszeitraum dividiert wird (d. h. (Gesamtminuten – kumulierte Minuten der Ausfallzeit) / Gesamtminuten). Nach Wahl und auf Kosten des Kunden kann dieser selbst oder durch einen Dritten die Verfügbarkeit der Plattform und der Software überwachen und darüber Bericht erstatten, um die Verfügbarkeitsgarantie zu messen.
3. Reaktionszeiten bei Supportanfragen.Elevate verpflichtet sich, auf Supportanfragen des Kunden oder seiner autorisierten Nutzer innerhalb der angegebenen Reaktionszeit zu reagieren und wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die unten aufgeführten Situationen und zugrunde liegenden Probleme zu beheben:
Autorisierte Benutzer sollten Supportanfragen an Elevate richten, indem sie eine E-Mail mit einer Beschreibung der Anfrage und den Kontaktdaten des autorisierten Benutzers, der die Anfrage meldet, an die unten angegebene zuständige Supportstelle von Elevate senden und dabei ihren Elevate-Kundenbetreuer in Kopie setzen:
Thema der Supportanfrage/des Vorfalls
Consumer Insights App
consumer-support@myepic.ai
Property Insights App
property-support@myepic.ai
Team Insights App
team-support@myepic.ai
App zur Ticketverwaltung
ticketing-support@myepic.ai
Allgemeiner Support
epic
DIE IN DIESEM ANHANG A ENTHALTENEN BEDINGUNGEN REGELN DIE ERBRINGUNG VON WARTUNGS- UND TECHNISCHEM SUPPORT DURCH ELEVATE UND STELLEN KEINE PRODUKTGARANTIE DAR.