Zuletzt aktualisiert: 30. Dezember 2024
1. Dienstleistungen. Elevate erbringt für den Kunden die im Angebot beschriebenen Dienstleistungen. Elevate ist nur in dem Umfang zur Erbringung der Dienstleistungen verpflichtet, wie diese im Angebot dargelegt sind, und die Aufforderung oder Anweisung des Kunden, Dienstleistungen zu erbringen, die über die im Angebot dargelegten Dienstleistungen hinausgehen oder von diesen abweichen, unterliegt dem in diesem Abschnitt 1 dargelegten Änderungsauftragsverfahren und kann zu zusätzlichen Gebühren (wie unten definiert) und/oder Aufwendungen (wie unten definiert) führen, die an Elevate zu zahlen sind.
Für den Fall, dass die im Angebot genannten Dienstleistungen in Verbindung mit einem (1) oder mehreren Gebäuden, Büros, Einrichtungen oder Veranstaltungsorten erbracht werden, die dem Kunden gehören, von ihm gemietet, betrieben, kontrolliert werden oder anderweitig mit ihm in Verbindung stehen (jeweils ein „Veranstaltungsort“), schließen die Dienstleistungen alle Bereiche des Veranstaltungsorts aus, mit Ausnahme der spezifischen Bereiche, die im Angebot genannt sind (diese im Angebot genannten Bereiche werden hierin als „Geltungsbereiche“ bezeichnet).
Wenn der Kunde den Umfang, die Art oder die Geltungsbereiche der Dienstleistungen ändern oder ergänzen möchte, hat er Elevate die Einzelheiten der gewünschten Änderung schriftlich (per E-Mail) mitzuteilen. Elevate hat dem Kunden innerhalb einer angemessenen Frist (von höchstens fünfzehn (15) Werktagen) nach Erhalt eines solchen Antrags einen schriftlichen Kostenvoranschlag (E-Mail genügt) vorzulegen, der Folgendes enthält: (i) die voraussichtlich erforderliche Zeit für die Umsetzung der Änderung der Dienstleistungen und die daraus resultierenden Auswirkungen auf einen zuvor vereinbarten Zeitplan für die Dienstleistungen, (ii) etwaige zusätzliche Gebühren und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dieser Änderung der Dienstleistungen an Elevate zu zahlen sind, und (iii) etwaige sonstige Auswirkungen, die die Änderung der Dienstleistungen auf die Erbringung anderer Dienstleistungen (einschließlich Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem separaten Angebot) haben könnte (eine „Auswirkungsanalyse“). Unmittelbar nach Erhalt der Folgenabschätzung durch den Kunden verhandeln die Parteien nach Treu und Glauben und vereinbaren schriftlich die Bedingungen für erforderliche Änderungen oder Ergänzungen der Bedingungen des Angebots (eine „Änderungsanordnung“). Keine der Parteien ist an eine angebliche Änderung des Umfangs, der Art und/oder der Leistungsbereiche der von Elevate gemäß einem Angebot erbrachten Dienstleistungen oder an dafür zu zahlende zusätzliche Gebühren und/oder Aufwendungen gebunden, es sei denn, die Parteien haben einen Änderungsauftrag gemäß diesem Abschnitt 1 unterzeichnet.
2. Honorare. Als Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistungen durch Elevate verpflichtet sich der Kunde, die im Angebot beschriebenen Honorare (die „Honorare“) gemäß dem im Angebot festgelegten Zahlungsplan und den dort genannten Zahlungsbedingungen zu zahlen. Sind Zahlungsfristen und -bedingungen im Angebot nicht angegeben, stellt Elevate dem Kunden die Gebühren monatlich zu Beginn jedes Kalendermonats auf der Grundlage der im Vormonat erbrachten Dienstleistungen in Rechnung, und der Kunde hat den Rechnungsbetrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Falls Zahlungen nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Fälligkeit bei Elevate eingehen, ist Elevate berechtigt, (i) auf solche ausstehenden Beträge Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat oder, falls niedriger, den nach geltendem Recht zulässigen Höchstbetrag ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Datum der Zahlung zu berechnen und (ii) die Erbringung aller Dienstleistungen auszusetzen, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist.
3. Aufwendungen. Der Kunde erstattet Elevate alle Auslagen und Aufwendungen, die mit der Erbringung der Dienstleistungen verbunden sind („Aufwendungen“), einschließlich aller in dem Angebot ausdrücklich genannten Aufwendungen, wie sie in den von Elevate dem Kunden vorgelegten Spesenabrechnungen mit entsprechenden Belegen und Nachweisen dokumentiert sind. Zu den Aufwendungen können unter anderem Kosten für die Herstellung, Produktion, den Druck, die Installation und den Abbau der Leistungen (wie unten definiert) gehören (jeweils soweit diese nicht in den Gebühren enthalten sind), sowie Reisekosten für das Personal von Elevate, das die Dienstleistungen erbringt, einschließlich Flugkosten, Bodentransport, Hotel- oder sonstige Unterkünfte und Verpflegung. Elevate stellt dem Kunden die Kosten zu den im Angebot festgelegten Zeitpunkten in Rechnung oder, falls nicht angegeben, bei Entstehung, und der Kunde hat alle darin als fällig ausgewiesenen Beträge innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rechnung an Elevate zu zahlen.
4. Steuern. Der Kunde ist für alle Umsatz-, Nutzungs- und Verbrauchssteuern sowie für alle anderen ähnlichen Steuern, Abgaben und Gebühren jeglicher Art verantwortlich, die von einer Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde erhoben werden und auf die Dienstleistungen und/oder die vom Kunden dafür zu zahlenden Beträge anwendbar sind (zusammenfassend „Steuern“), und hat diese zu entrichten. Alle Steuern, die derzeit erhoben werden oder in Zukunft erhoben werden könnten und die auf die Dienstleistungen anwendbar sind, gehen zu Lasten des Kunden, und der Kunde verpflichtet sich, diese Steuern zu zahlen. Der Kunde bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass (i) er sich nicht auf Ratschläge von Elevate hinsichtlich der Notwendigkeit von Quellensteuerabzügen oder der Steuerpflicht der Dienstleistungen, der Zahlung der Gebühren durch den Kunden oder sonstiger vom Kunden im Zusammenhang mit den Dienstleistungen zu leistender Zahlungen verlassen hat, und (ii) Elevate keine Zusicherungen bezüglich Steuern oder der Steuerpflicht der Dienstleistungen, der Zahlung der Gebühren durch den Kunden oder anderer vom Kunden im Zusammenhang mit den Dienstleistungen zu leistender Zahlungen abgegeben hat. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden, Elevate in vollem Umfang zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von der Zahlung jeglicher Steuern sowie aller damit verbundenen Zinsen und/oder Strafen, die Elevate zu irgendeinem Zeitpunkt von einer staatlichen Behörde infolge der Erbringung der Dienstleistungen auferlegt werden; vorausgesetzt, dass der Kunde in keinem Fall verpflichtet ist, Elevate zu entschädigen, für Steuern aufzukommen oder Elevate schadlos zu halten, die auf oder in Bezug auf Elevates Einkommen, Einnahmen, Bruttoeinnahmen, Personal oder Immobilien- oder bewegliches Vermögen oder sonstige Vermögenswerte auferlegt werden.
5. Lizenz für Kundeninhalte; keine weiteren Rechte. Der Kunde gewährt Elevate hiermit eine nicht ausschließliche, weltweite, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Änderung, Erstellung abgeleiteter Werke und Unterlizenzierung der Kundeninhalte in dem Umfang, der im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen durch Elevate erforderlich ist, und/oder wird dafür sorgen, dass Elevate dieses Recht gewährt wird.
„Kundeninhalte“ bezeichnet alle Marken, Materialien, Informationen, Fotografien, Texte, Designs, Film- oder Videoinhalte, Multimedia- oder Audioinhalte oder sonstigen kreativen Inhalte, die Elevate vom Kunden oder in dessen Namen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden; und „Marken“ bezeichnet die Marken, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Handelsaufmachungen, Firmennamen, Logos, Symbole und sonstigen Kennzeichnungen der Herkunft oder des Ursprungs gemäß Marken- und ähnlichen Gesetzen, die im Eigentum einer juristischen oder natürlichen Person stehen oder von dieser kontrolliert werden, einschließlich des damit symbolisierten Geschäftswerts sowie der damit verbundenen Registrierungen und Registrierungsanträge.
Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass keine der hierin enthaltenen Bestimmungen als Übertragung, Lizenzierung oder Gewährung von Rechten, Ansprüchen oder Anteilen an Marken im Zusammenhang mit Elevate oder einem seiner verbundenen Unternehmen an den Kunden ausgelegt werden darf. Der Kunde erkennt ferner an, dass nichts in diesem Dokument so ausgelegt werden darf, dass dem Kunden Rechte in Bezug auf den Namen, das Bildnis, die Unterschrift oder andere Merkmale eines Spielers, Trainers oder sonstigen Mitarbeiters eines professionellen Sportteams übertragen, lizenziert oder gewährt werden, das in irgendeiner Weise mit Elevate oder einem seiner verbundenen Unternehmen in Verbindung steht. „Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet in Bezug auf eine Partei eine juristische Person, die direkt oder indirekt über einen oder mehrere Vermittler diese Partei kontrolliert, von dieser kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit dieser steht; und „Kontrolle“ (einschließlich der Begriffe „kontrolliert von“ und „unter gemeinsamer Kontrolle mit“ mit entsprechenden Bedeutungen) bezeichnet den Besitz der Befugnis, die Geschäftsführung und die Richtlinien dieser juristischen Person zu lenken.
6. Pflichten des Kunden. Zusätzlich zu allen anderen im Angebot ausdrücklich genannten Pflichten des Kunden erkennt der Kunde an, dass er dafür verantwortlich ist, im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen durch Elevate die folgenden Aufgaben in angemessener Weise und fristgerecht zu erfüllen:
a) die Abstimmung von Entscheidungen mit anderen Parteien als Elevate, einschließlich etwaiger Drittanbieter;
b) die Bereitstellung von Kundeninhalten in einer Form, die ohne weitere Aufbereitung zur Vervielfältigung oder Einbindung in die Liefergegenstände geeignet ist, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist; und
c) das abschließende Korrekturlesen der Liefergegenstände; und für den Fall, dass der Kunde die Liefergegenstände genehmigt hat, in diesen jedoch Fehler, wie beispielsweise, aber nicht beschränkt auf, typografische Fehler oder Rechtschreibfehler, verbleiben, trägt der Kunde die Kosten für die Korrektur dieser Fehler.
7. Eigentumsrechte an den Leistungen; Zurückbehaltene geistige Eigentumsrechte; Keine Freigabe. Mit vollständiger Bezahlung aller im Angebot genannten Beträge durch den Kunden tritt Elevate hiermit alle Rechte, Titel und Anteile an den im Angebot genannten endgültigen Leistungen (die „Leistungen“), einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle damit verbundenen Urheber-, Marken- oder sonstigen geistigen Eigentumsrechte, ausschließlich und unwiderruflich an den Kunden ab, überträgt sie ihm und übergibt sie ihm anderweitig. Auf Verlangen des Kunden und auf dessen alleinige Kosten unterstützt Elevate den Kunden bei der Geltendmachung, dem Schutz und/oder der Durchsetzung der Rechte des Kunden an den gemäß diesem Abschnitt 7 übertragenen Leistungen. Vorbehaltlich der vorstehenden Bestimmungen dieses Abschnitts 7 verzichtet Elevate hiermit auf alle Ansprüche, die Elevate derzeit oder künftig in irgendeiner Rechtsordnung auf sogenannte „Mietrechte“, „Urheberpersönlichkeitsrechte“ und alle Rechte des „droit moral“ in Bezug auf die Liefergegenstände sowie deren Ergebnisse und Erlöse, und Elevate verpflichtet sich, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen und alle Dokumente zu unterzeichnen, die erforderlich sind oder vom Kunden vernünftigerweise verlangt werden, um die Rechte des Kunden an diesen Liefergegenständen zu begründen, zu vervollständigen, durchzusetzen und zu wahren.
Ungeachtet des Vorstehenden überträgt Elevate dem Kunden keine Rechte und behält sich hiermit ausdrücklich alle Rechte, Titel und Interessen vor, einschließlich aller damit verbundenen Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte an geistigem Eigentum an, in Bezug auf und im Zusammenhang mit (i) allen kreativen Inhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Entwürfe oder Designkonzepte, Elemente, Skizzen, Notizen, Fotografien, Zeichnungen, Spezifikationen, visuelle Präsentationen oder andere alternative oder vorläufige Entwürfe und Dokumente, die von Elevate entwickelt wurden und dem Kunden zur Prüfung gezeigt oder übergeben werden können oder auch nicht, die jedoch letztlich nicht Bestandteil der Liefergegenstände sind („Vorarbeiten“), sowie (ii) alle zugrunde liegenden Arbeitsergebnisse, physischen Dateien, Computerdateien oder digitalen Dateien, die von Elevate im Zusammenhang mit den Dienstleistungen und der Erstellung der Liefergegenstände erstellt oder verwendet wurden („Arbeitsdateien“ und zusammen mit den Vorarbeiten das „behaltene geistige Eigentum“). Das Zurückbehaltene geistige Eigentum umfasst ausdrücklich alle spezifischen Vorarbeiten, die von Elevate im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen erstellt und dem Kunden vorgelegt, aber letztendlich abgelehnt oder anderweitig nicht für die Aufnahme in die Liefergegenstände ausgewählt wurden, sowie alle damit verbundenen Arbeitsdateien und das Recht, Kopien oder abgeleitete Werke dieser Vorarbeiten zu erstellen. Zur Vermeidung von Zweifeln gilt das Zurückbehaltene geistige Eigentum nicht als Liefergegenstand, wird nicht an den Kunden übertragen und verbleibt stattdessen im alleinigen und ausschließlichen Eigentum von Elevate. Für den Fall, dass der Kunde nachträglich beantragt, zusätzlich zu den von Elevate gewährten Rechten an den Liefergegenständen die Rechte an zurückbehaltenem geistigem Eigentum zu erwerben, werden Elevate und der Kunde in gutem Glauben die Bedingungen erörtern und aushandeln, unter denen der Kunde diese Rechte von Elevate erwerben kann (einschließlich einer etwaigen zusätzlichen Vergütung, die für diese Rechte an Elevate zu zahlen ist).
Der Kunde erkennt an, versteht und stimmt zu, dass Elevate keine Freigabe oder Registrierung von geistigen Eigentumsrechten an den an den Kunden gelieferten Liefergegenständen erlangt hat und auch nicht erlangen wird, insbesondere einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte, die mit darin enthaltenen oder bei deren Erstellung referenzierten Kundeninhalten verbunden sind. Sollte jedoch durch eine vom Kunden oder in dessen Auftrag durchgeführte unabhängige Recherche festgestellt werden, dass ein von Elevate entwickeltes Lieferergebnis dem Kunden rechtlich nicht zur Nutzung zur Verfügung steht, ohne die Rechte Dritter zu verletzen, hat der Kunde das Recht, ein alternatives Design, Element oder Konzept auszuwählen, um dieses Lieferergebnis zu ersetzen. Der Kunde erkennt an, dass, falls ein solcher Ersatz als notwendig erachtet wird, zusätzliche Gebühren und Aufwendungen anfallen können, um erforderliche Änderungen an den Dienstleistungen zu berücksichtigen. Derartige Änderungen sind (a) dem Kunden schriftlich in Form einer Folgenabschätzung mitzuteilen und (b) werden erst nach Unterzeichnung eines Änderungsauftrags wirksam, jeweils gemäß dem in Abschnitt 1 dargelegten Verfahren.
8. DRITTAANBIETER. Wenn der Kunde direkt mit einem anderen Drittanbieter als Elevate, einschließlich Fertigungsunternehmen, Installateuren, Druckereien, Bauunternehmen, Beratern, Architekten oder Generalunternehmern (jeweils ein „Drittanbieter“), einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen abschließt, die im Zusammenhang mit der Nutzung, Herstellung oder Installation der von Elevate im Rahmen der Dienstleistungen entwickelten Leistungen erforderlich sein können, erkennt der Kunde an und erklärt sich damit einverstanden, dass ungeachtet etwaiger Bestimmungen und Bedingungen, die in anderen Vereinbarungen, Angeboten, Bestellungen oder rechtsverbindlichen Dokumenten im Zusammenhang mit solchen Dienstleistungen festgelegt sind, Elevate gegenüber dem Kunden keinerlei Verantwortung oder Haftung für Handlungen oder Unterlassungen solcher Drittanbieter oder für die Qualität der Ausführung, Lieferverzögerungen oder sonstige Faktoren übernimmt, die finanzielle oder sonstige Auswirkungen auf den Kunden haben können, soweit diese im Zusammenhang mit den von solchen Drittanbietern erbrachten Dienstleistungen stehen, unabhängig davon, ob Elevate den Kunden bei der Ausschreibung, Bewertung, Verhandlung, Auswahl oder Überwachung solcher Drittanbieter unterstützt. Ohne Einschränkung des Vorstehenden ist Elevate berechtigt, sich auf die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der von oder im Namen des Kunden oder der Drittanbieter des Kunden bereitgestellten Dienstleistungen und Informationen zu verlassen, jeweils in dem Umfang, der im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen durch Elevate erforderlich ist.
9. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT UND WERBEMASSNAHMEN. Elevate und der Kunde erkennen an und vereinbaren, dass sie sich gegenseitig zu angemessenen gemeinsamen Marketing- und Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen durch Elevate und/oder den daraus resultierenden Ergebnissen verpflichten. Elevate und der Kunde werden in gutem Glauben zusammenarbeiten und sich nach besten Kräften bemühen, den Zeitpunkt, den Inhalt und den Umfang solcher Marketing- und Werbemaßnahmen zu koordinieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine öffentliche Bekanntgabe ihrer Geschäftsbeziehung und der von Elevate zu erbringenden Dienstleistungen über und durch branchenspezifische (Sport- und Unterhaltungs-)Medien (z. B. Sports Business Journal, Sportico, VenuesNow, usw.) sowie über Elevate-eigene Medienplattformen (z. B. Website, Social-Media-Plattformen); vorausgesetzt, dass der Wortlaut und der Inhalt einer solchen Bekanntmachung zwischen Elevate und dem Kunden einvernehmlich vereinbart werden. Ungeachtet des Vorstehenden wird keine der Parteien ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Pressemitteilungen oder Veröffentlichungen herausgeben oder sonstige digitale, Social-Media- oder Earned-Media-Maßnahmen in Bezug auf die andere Partei durchführen, sei es schriftlich oder mündlich.
Der Kunde gewährt Elevate hiermit das Recht, alle fertiggestellten Leistungen zu fotografieren, aufzunehmen, zu filmen oder anderweitig visuell festzuhalten, sowie das Recht, diese Fotos, Aufnahmen, Videos, Filme oder sonstigen visuellen Materialien (zusammenfassend „visuelle Materialien“) in Publikationen, Ausstellungen oder für andere Werbezwecke zu verwenden. Darüber hinaus gewährt der Kunde Elevate hiermit das Recht, den Kunden und jeden entsprechenden Veranstaltungsort aufzuführen und die visuellen Materialien in die Werbematerialien von Elevate (einschließlich in Präsentationsunterlagen, auf seiner Website und/oder auf seinen Social-Media-Plattformen) aufzunehmen sowie die Art und die Ergebnisse der von Elevate erbrachten Dienstleistungen auf aggregierter und/oder verallgemeinerter Basis zu erörtern (einschließlich der Erstellung einer oder mehrerer Fallstudien oder ähnlicher Übersichten über die Dienstleistungen), jeweils um branchenbezogene Erkenntnisse zu erörtern, durch die Erbringung der Dienstleistungen erzielte Erfolge darzustellen oder anderweitig die zukünftigen Geschäftsaktivitäten von Elevate zu unterstützen. Zur Vermeidung von Zweifeln gilt die vom Kunden gemäß Abschnitt 5 gewährte Lizenz für Kundeninhalte als umfassend jede Nutzung der Kundeninhalte durch Elevate im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen, die Elevate gemäß diesem Abschnitt 9 durchführt.
10. ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN. JedePartei sichert der anderen Partei zu und gewährleistet, dass: (i) sie als Aktiengesellschaft, offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder sonstige juristische Person gemäß den hierin dargelegten Angaben nach den Gesetzen und Vorschriften ihres Gründungs-, Organisations- oder Zulassungsrechts ordnungsgemäß gegründet, rechtsgültig bestehend und in gutem Stand ist; und (ii) sie über das uneingeschränkte Recht, die Befugnis und die Vollmacht verfügt, die hierunter gewährten Rechte und Lizenzen zu gewähren und ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen zu erfüllen.
Darüber hinaus versichert und gewährleistet Elevate dem Kunden, dass (i) alle von Elevate im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringenden Dienstleistungen von qualifiziertem Personal sorgfältig, effizient, fachgerecht und professionell ausgeführt werden; und (ii) Elevate bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung alle geltenden Gesetze einhalten wird. Ungeachtet des Vorstehenden übernimmt Elevate keine Gewährleistung in Bezug auf die Erbringung der Dienstleistungen oder der dadurch erstellten Leistungen, soweit Faktoren außerhalb seiner Kontrolle vorliegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verzögerungen, Leistungsausfälle oder fahrlässige Leistungen von Drittanbietern, die vom Kunden im Zusammenhang mit den Dienstleistungen beauftragt wurden; Mängel an Papier oder Druck; Transport- oder Handhabungsschäden; oder falsche Inhalte, Rechtschreibfehler oder andere typografische Fehler in den dem Kunden bereitgestellten und von ihm genehmigten Leistungen.
DER KUNDE ERKENNT AN UND STIMMT ZU, DASS ELEVATE, ABGESEHEN VON DEN IN DIESEM ABSCHNITT 10 AUSDRÜCKLICH GENANNTEN ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN, HIERMIT AUSDRÜCKLICH ALLE ANDEREN ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF DIE DIENSTLEISTUNGEN – ob ausdrücklich oder stillschweigend – einschließlich, ohne Einschränkung, jeglicher stillschweigender Gewährleistungen der Marktgängigkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck, unabhängig davon, ob diese sich auf geistiges Eigentum beziehen oder anderweitig.
11. SCHADENSERSATZ. Soweit gesetzlich zulässig, verpflichtet sich jede Partei (in diesem Fall der „Freistellende“), die andere Partei (in diesem Fall der „Freigestellte“) sowie die Eigentümer, Aktionäre, verbundenen Unternehmen, Mitglieder, Partner, Mitarbeiter, Führungskräfte, Direktoren, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger (zusammenfassend die „freigestellten Parteien“) von und gegen jegliche Ansprüche, Klagen oder Forderungen Dritter (zusammenfassend „Ansprüche“), die zu Urteilen, Schäden, Verlusten, Verbindlichkeiten, Kosten oder Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten und -auslagen) (zusammenfassend „Verluste“) führen und die sich aus folgenden Handlungen des Freistellenden oder seiner Mitarbeiter, Beauftragten oder sonstigen Vertreter ergeben oder damit in Zusammenhang stehen: (a) Handlungen, die unmittelbar zu Körperverletzungen und/oder Sachschäden führen, (b) Rechtsverstöße, (c) vorsätzliches Fehlverhalten, (d) grobe Fahrlässigkeit oder (e) Verstöße gegen diese Vereinbarung oder gegen darin enthaltene Zusicherungen, Gewährleistungen oder Verpflichtungen des Freistellenden. Darüber hinaus hat der Kunde Elevate von allen Verlusten freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen, die Elevate im Zusammenhang mit Ansprüchen entstehen, die eine tatsächliche oder angebliche Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter geltend machen und die sich aus der Nutzung der Kundeninhalte durch Elevate im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen und/oder der Erstellung der Leistungen ergeben. Diese Freistellung gilt nicht, soweit solche Verluste auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten der freizustellenden Partei zurückzuführen sind, die die Freistellung beansprucht.
12. GEFÄHRLICHE STOFFE. Elevate übernimmt keine Verantwortung für die Entdeckung, das Vorhandensein, die Handhabung, die Beseitigung oder Entsorgung von oder die Exposition von Personen gegenüber gefährlichen Stoffen oder toxischen Substanzen jeglicher Art an einem beliebigen Veranstaltungsort oder Projektstandort. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, Elevate und seine freigestellten Parteien von jeglichen Verlusten freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen, die sich aus oder im Zusammenhang mit gefährlichen Stoffen oder toxischen Substanzen jeglicher Art an einem beliebigen Veranstaltungsort oder Projektstandort ergeben.
13. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG UND RECHTSBEHELFE. MIT AUSNAHME DER HIERIN FESTGELEGTEN SCHADENSERSATZVERPFLICHTUNGEN DER PARTEIEN: (A) IN KEINEM FALL HAFTET EINE DER PARTEIEN FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, STRAFRECHTLICHE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENE GEWINNE, ENTGANGENE EINNAHMEN, verpasste Gelegenheiten oder Datenverluste), die sich auf die Erbringung der Dienstleistungen beziehen oder damit in Zusammenhang stehen, unabhängig davon, ob diese Haftung aus Ansprüchen aufgrund eines Vertrags, einer Gewährleistung, einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), PRODUKTHAFTUNG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER ANDERWEITIG, UND UNABHÄNGIG DAVON, OB EINE DER PARTEIEN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE ODER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE; UND (B) DIE GESAMTHAFTUNG JEDER PARTEI, AUS ALLEN KLAGEGRÜNDEN UND NACH ALLEN HAFTUNGSTHEORIEN, IST AUF DIE BETRÄGE BESCHRÄNKT, DIE GEMÄSS DEM GELTENDEN ANGEBOT GEZAHLT WURDEN ODER ZU ZAHLEN SIND. DIE PARTEIEN HABEN VEREINBART, DASS DIESE BESCHRÄNKUNGEN AUCH DANN GÜLTIG BLEIBEN UND ANWENDUNG FINDEN, WENN SICH HERAUSSTELLT, DASS EIN HIERIN FESTGELEGTER BESCHRÄNKTER RECHTSBEHELF SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT HAT.
14. VERSICHERUNG. Elevatemuss für die Dauer der Erbringung der Dienstleistungen über folgenden Versicherungsschutz verfügen:
a) Allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 USD pro Schadensfall und insgesamt 2.000.000 USD.
b) Kfz-Haftpflichtversicherung für gemietete und fremde Fahrzeuge mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 USD pro Schadensfall und insgesamt, sowie jeglicher anderer gesetzlich vorgeschriebener Kfz-Versicherungsschutz.
c) Berufshaftpflicht, Fehler- und Auslassungshaftpflicht oder eine ähnliche Deckung, die fahrlässige Handlungen, Fehler und Auslassungen bei der Erbringung beruflicher Dienstleistungen abdeckt, mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 $ pro Schadensfall und insgesamt 5.000.000 $.
Elevate kann die erforderlichen Deckungssummen und den Versicherungsschutz für die oben aufgeführten Policen durch eine Kombination aus Primär- und Umbrella-/Exzedenten-Haftpflichtversicherung erreichen, vorausgesetzt, diese Primär- und Umbrella-/Exzedenten-Versicherungspolicen führen zu einem gleichen oder höheren Versicherungsschutz als hierin vorgeschrieben. Der Kunde ist als zusätzlich Versicherter in den gewerblichen Haftpflicht- und Kfz-Haftpflichtversicherungen von Elevate zu benennen, und der Versicherungsschutz für den zusätzlich Versicherten ist primär und nicht beitragsabhängig zu den Versicherungen des Kunden und umfasst, ausschließlich in dem vom Kunden ausdrücklich schriftlich (E-Mail genügt) angeforderten Umfang, einen Verzicht auf Regress zugunsten des Kunden. Auf schriftliche Anfrage hin stellt Elevate dem Kunden unverzüglich Versicherungsbescheinigungen zur Verfügung, die die Einhaltung der hierin festgelegten Versicherungsanforderungen belegen.
15. UNABHÄNGIGER AUFTRAGNEHMER. DieParteien erkennen an und vereinbaren, dass die von Elevate, seinen Mitarbeitern, Beauftragten oder Subunternehmern erbrachten Dienstleistungen im Rahmen eines Auftragsverhältnisses für den Kunden erfolgen und dass keine Bestimmung dieser Vereinbarung so ausgelegt werden darf, dass sie eine Personengesellschaft, ein Joint Venture, ein Arbeitsverhältnis oder ein Vertretungsverhältnis zwischen Elevate und dem Kunden begründet.
16. SCHIEDSVERFAHREN. Alle Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, die sich aus der Erbringung der Dienstleistungen durch Elevate ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, werden durch ein bindendes Schiedsverfahren gemäß den jeweils geltenden „Commercial Arbitration Rules“ der American Arbitration Association beigelegt. Elevate und der Kunde wählen einen für beide Seiten akzeptablen Schiedsrichter aus, der über Kenntnisse in Fragen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen verfügt. Falls sich die Parteien nicht auf eine solche Wahl einigen können, wählt jede Partei einen Schiedsrichter aus, und die beiden (2) Schiedsrichter wählen ihrerseits einen dritten (3.) Schiedsrichter aus, wobei alle drei (3) gemeinsam den Vorsitz in der Angelegenheit führen. Das Schiedsverfahren findet in Charlotte, North Carolina, oder an einem anderen Ort statt, auf den sich die Parteien anderweitig einvernehmlich geeinigt haben. Alle Dokumente, Materialien und Informationen, die sich im Besitz jeder Partei befinden und in irgendeiner Weise für die Streitigkeit relevant sind, sind der anderen Partei spätestens dreißig (30) Tage nach Zustellung der Schlichtungsmitteilung zur Einsichtnahme und zum Kopieren zur Verfügung zu stellen. Der/die Schlichter ist/sind befugt, im Zusammenhang mit dem Schlichtungsverfahren Anordnungen und Unterlassungsverfügungen zu erlassen. Die Entscheidung des/der Schiedsrichter(s) ist endgültig und für die Parteien bindend, und ein Urteil kann in Übereinstimmung mit der Entscheidung bei jedem zuständigen Gericht erlassen werden. Diese Schiedsvereinbarung ist nach dem geltenden Schiedsrecht speziell durchsetzbar. Während der Dauer eines Schiedsverfahrens haben die Parteien ihre jeweiligen Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Diensten weiterhin zu erfüllen.
17. ANWENDBARES RECHT. DieseGeschäftsbedingungen unterliegen den Gesetzen des Staates, Territoriums, der Provinz oder des Landes, in dem die Dienstleistungen erbracht werden sollen, und sind nach diesen auszulegen, ungeachtet der dort geltenden Rechtswahl- oder Kollisionsnormen.